Verhaltensanalyse
250 €
Details ansehenBezirk in Salzburg
Für Hundehalter im Bezirk Tamsweg ist Bezirkshauptmannschaft Tamsweg zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Salzburg.
Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Tamsweg, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.
Von Töplitsch sind es rund 67 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 175 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.
20 334 Einwohner · 1 019,69 km²
Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
| Behörde | Bezirkshauptmannschaft Tamsweg |
|---|---|
| Adresse | Kapuzinerplatz 1, 5580 Tamsweg |
| Telefon | +43 57599 65 |
| bh-tamsweg@salzburg.gv.at | |
| Anfahrt Töplitsch | rund 67 Minuten |
| Anfahrt Ebersdorf | rund 175 Minuten |
| Einwohner | 20 334 |
| Fläche | 1 019,69 km² |
| Landesrecht | Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen |
| Stand | Jänner 2013 |
In Salzburg gilt das Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2013.
Salzburg führt keine Rasseliste. Entscheidend ist nicht die Rasse, sondern ob die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes behördlich festgestellt wurde. Ist das der Fall, darf der Hund nur mit Bewilligung der Gemeinde gehalten werden. Der Antrag ist binnen zehn Tagen nach rechtskräftiger Feststellung der Gefährlichkeit zu stellen. Bestimmte Personengruppen, etwa Inhaber einer Berufsjagdkarte, sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Ohne Bewilligung ist die weitere Haltung unzulässig.
Nein. In Salzburg gibt es keine allgemeine Hundeführschein-Pflicht. Einen allgemeinen verpflichtenden Hundeführschein gibt es in Salzburg nicht. Eine Pflicht entsteht erst, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes festgestellt hat, denn dann ist binnen zehn Tagen eine Bewilligung nach § 19 zu beantragen, die mit Auflagen verbunden werden kann. Eine freiwillige Ausbildung mit Begleithundeprüfung oder ein absolvierter Sachkundekurs sind trotzdem ratsam, weil sie im Verfahren als Nachweis deiner Sachkunde zählen und Auflagen abmildern können.
Das Gesetz spricht nicht von einem Wesenstest, sondern von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes. Diese erfolgt mit Bescheid der Gemeinde, in der Regel nach einem Vorfall und gestützt auf eine sachverständige Begutachtung, etwa durch einen Amtstierarzt. Auf Basis dieser Beurteilung entscheidet die Behörde über Bewilligung und Auflagen wie Leine, Maulkorb oder Sicherung des Grundstücks.
Stand: Jänner 2013 · Quelle: Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.
Der Lungau ist der kleinste und höchstgelegene Bezirk Salzburgs: ein abgeschlossenes Hochtal auf über tausend Metern, umgeben von Niederen Tauern und Nockbergen, mit langen, schneereichen Wintern und wenigen tausend Einwohnern je Gemeinde. Termine vor Ort sind hier realistisch planbar.
Die Hundethemen sind ländlich-alpin. Erstens Jagdverhalten: Wald, Almflächen und viel Wild, dazu Gelände, in dem ein Hund sofort außer Sicht ist. Zweitens Weidevieh. Auf den Almen stehen Rinder mit Kälbern, und ein unkontrollierter Hund löst dort Situationen aus, die tödlich enden können. Drittens fehlende Sozialerfahrung: Wer in einer kleinen Gemeinde am Ortsrand lebt, begegnet selten fremden Hunden und Menschen. bis der Winterurlaub die Region füllt.
Genau dieser Saisonwechsel macht es schwierig. In der Hochsaison sind Loipen, Pisten, Ortszentren und Gasthäuser voll, im Frühjahr ist wieder alles leer. Wir trainieren deshalb nicht für den ruhigen Normalfall, sondern für die Situationen, in denen es tatsächlich eng wird.
Unser Ansatz bleibt gleich: Ruhe und klare Zuständigkeiten im Haus, verlässliche Leinenführung im Ort, ein Rückruf und ein Abbruchsignal, die gegen Wild und Vieh standhalten. Wenn ein Hund zu Hause nicht mehr sicher zu führen ist oder nach einem Beißvorfall Auflagen im Raum stehen, übernehmen wir ihn für eine Intensivwoche und übergeben danach die Abläufe an dich.
Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg. Nach einem Beißvorfall wird dort das Verfahren geführt und über Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht entschieden. In einer kleinen Region spricht sich ein Vorfall schnell herum. umso wichtiger ist es, sofort zu reagieren und nachweisbar zu trainieren.
Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall nirgends mehr unterkommen, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. Der Notruf ist rund um die Uhr besetzt.
So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Tamsweg
Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Tamsweg, Mauterndorf, Sankt Michael im Lungau und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.
Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Tamsweg) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.
Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 2 Stunden 55 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 1 Stunde 5 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.
Halter kommen unter anderem aus Tamsweg, Mauterndorf, Sankt Michael im Lungau, Mariapfarr, Unternberg und Zederhaus zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.
250 €
Details ansehen1.850 €
Details ansehen49 € pro Tag
Details ansehenauf Anfrage
Details ansehenGeorg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.
Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.
Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.
| Betrieb | RG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch |
|---|---|
| Verein | Verein Teufels Hunde |
| Vereinssitz | Teichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich |
| Betriebsstätte | Ebersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich |
| Telefon | +43 676 97 00 664 |
| office@rg-dogs.com |