Verhaltensanalyse
250 €
Details ansehenBezirk in Salzburg
Für Hundehalter im Bezirk Hallein ist Bezirkshauptmannschaft Hallein zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Salzburg.
Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Hallein, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.
Von Töplitsch sind es rund 111 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 226 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.
62 185 Einwohner · 668,33 km²
Bezirkshauptmannschaft Hallein
| Behörde | Bezirkshauptmannschaft Hallein |
|---|---|
| Adresse | Schwarzstraße 14, 5400 Hallein |
| Telefon | +43 57599 60 |
| bh-hallein@salzburg.gv.at | |
| Anfahrt Töplitsch | rund 111 Minuten |
| Anfahrt Ebersdorf | rund 226 Minuten |
| Einwohner | 62 185 |
| Fläche | 668,33 km² |
| Landesrecht | Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen |
| Stand | Jänner 2013 |
In Salzburg gilt das Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2013.
Salzburg führt keine Rasseliste. Entscheidend ist nicht die Rasse, sondern ob die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes behördlich festgestellt wurde. Ist das der Fall, darf der Hund nur mit Bewilligung der Gemeinde gehalten werden. Der Antrag ist binnen zehn Tagen nach rechtskräftiger Feststellung der Gefährlichkeit zu stellen. Bestimmte Personengruppen, etwa Inhaber einer Berufsjagdkarte, sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Ohne Bewilligung ist die weitere Haltung unzulässig.
Nein. In Salzburg gibt es keine allgemeine Hundeführschein-Pflicht. Einen allgemeinen verpflichtenden Hundeführschein gibt es in Salzburg nicht. Eine Pflicht entsteht erst, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes festgestellt hat, denn dann ist binnen zehn Tagen eine Bewilligung nach § 19 zu beantragen, die mit Auflagen verbunden werden kann. Eine freiwillige Ausbildung mit Begleithundeprüfung oder ein absolvierter Sachkundekurs sind trotzdem ratsam, weil sie im Verfahren als Nachweis deiner Sachkunde zählen und Auflagen abmildern können.
Das Gesetz spricht nicht von einem Wesenstest, sondern von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes. Diese erfolgt mit Bescheid der Gemeinde, in der Regel nach einem Vorfall und gestützt auf eine sachverständige Begutachtung, etwa durch einen Amtstierarzt. Auf Basis dieser Beurteilung entscheidet die Behörde über Bewilligung und Auflagen wie Leine, Maulkorb oder Sicherung des Grundstücks.
Stand: Jänner 2013 · Quelle: Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.
Hallein ist der Tennengau: das Salzachtal zwischen Salzburg und Golling, dazu das Lammertal mit Abtenau und die Bergflanken von Tennengebirge und Osterhorngruppe. Unten dicht besiedelt und stark befahren, oben ländlich und alpin.
Die Fälle spiegeln das. Im Talboden rund um Hallein, Oberalm und Kuchl leben Hunde in Wohnanlagen und dichten Siedlungen nahe an Hauptstraße und Bahn. Leinenaggression, Türverteidigung und Beschwerden wegen Dauerbellen sind hier Standard, weil es immer Nachbarn in Hörweite gibt.
In den Seitentälern dreht sich das um. Dort haben Hunde viel Freiheit, sehen aber wenig Fremde. Kommt Besuch, ein Wanderer oder ein fremder Hund, fehlt jede Routine. Dazu kommt Wild in den Wäldern und Weidevieh auf den Almen. Ein unkontrollierter Hund zwischen Rindern ist lebensgefährlich. für ihn, für dich und für den Landwirt.
Ein drittes Thema ist der Tourismus. Wanderwege, Klammen, Skigebiete und im Sommer volle Ausflugsziele bringen saisonal sehr viele Menschen in dieselben Täler. Ein Hund, der nur leere Wege kennt, wird auf schmalen Steigen ohne Ausweichmöglichkeit zum Risiko. Wir trainieren Distanzmanagement, Umorientierung und einen Rückruf, der auch gegen Bewegung funktioniert. Termine vor Ort planen wir als längere Blöcke. Für schwere Fälle, nach einem Beißvorfall oder wenn der Alltag nicht mehr sicher ist, ist die Intensivwoche mit Übernahme des Hundes der schnellere Weg, danach übergeben wir Regeln und Abläufe an dich.
Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Hallein. Nach einem Beißvorfall wird dort das Verfahren geführt und über Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht entschieden. Vorfälle mit Gästen werden in Tourismusgemeinden verlässlich gemeldet. Dokumentiere den Hergang und beginne nachweisbar mit dem Training.
Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall nirgends mehr unterkommen, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. In akuten Fällen ist der Notruf rund um die Uhr besetzt.
So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Hallein
Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Hallein, Oberalm, Puch bei Hallein und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.
Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Hallein) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.
Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 3 Stunden 45 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 1 Stunde 50 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.
Halter kommen unter anderem aus Hallein, Oberalm, Puch bei Hallein, Golling an der Salzach, Abtenau und Kuchl zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.
250 €
Details ansehen1.850 €
Details ansehen49 € pro Tag
Details ansehenauf Anfrage
Details ansehenGeorg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.
Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.
Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.
| Betrieb | RG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch |
|---|---|
| Verein | Verein Teufels Hunde |
| Vereinssitz | Teichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich |
| Betriebsstätte | Ebersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich |
| Telefon | +43 676 97 00 664 |
| office@rg-dogs.com |