Verhaltensanalyse
250 €
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Für Hundehalter im Bezirk Zell am See ist Bezirkshauptmannschaft Zell am See zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Salzburg.
Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Zell am See, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.
Von Töplitsch sind es rund 132 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 250 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.
89 967 Einwohner · 2 641,22 km²
Bezirkshauptmannschaft Zell am See
| Behörde | Bezirkshauptmannschaft Zell am See |
|---|---|
| Adresse | Stadtplatz 1, 5700 Zell am See |
| Telefon | +43 57599 67 |
| bh-zell@salzburg.gv.at | |
| Anfahrt Töplitsch | rund 132 Minuten |
| Anfahrt Ebersdorf | rund 250 Minuten |
| Einwohner | 89 967 |
| Fläche | 2 641,22 km² |
| Landesrecht | Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen |
| Stand | Jänner 2013 |
In Salzburg gilt das Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2013.
Salzburg führt keine Rasseliste. Entscheidend ist nicht die Rasse, sondern ob die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes behördlich festgestellt wurde. Ist das der Fall, darf der Hund nur mit Bewilligung der Gemeinde gehalten werden. Der Antrag ist binnen zehn Tagen nach rechtskräftiger Feststellung der Gefährlichkeit zu stellen. Bestimmte Personengruppen, etwa Inhaber einer Berufsjagdkarte, sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Ohne Bewilligung ist die weitere Haltung unzulässig.
Nein. In Salzburg gibt es keine allgemeine Hundeführschein-Pflicht. Einen allgemeinen verpflichtenden Hundeführschein gibt es in Salzburg nicht. Eine Pflicht entsteht erst, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes festgestellt hat, denn dann ist binnen zehn Tagen eine Bewilligung nach § 19 zu beantragen, die mit Auflagen verbunden werden kann. Eine freiwillige Ausbildung mit Begleithundeprüfung oder ein absolvierter Sachkundekurs sind trotzdem ratsam, weil sie im Verfahren als Nachweis deiner Sachkunde zählen und Auflagen abmildern können.
Das Gesetz spricht nicht von einem Wesenstest, sondern von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes. Diese erfolgt mit Bescheid der Gemeinde, in der Regel nach einem Vorfall und gestützt auf eine sachverständige Begutachtung, etwa durch einen Amtstierarzt. Auf Basis dieser Beurteilung entscheidet die Behörde über Bewilligung und Auflagen wie Leine, Maulkorb oder Sicherung des Grundstücks.
Stand: Jänner 2013 · Quelle: Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.
Der Pinzgau ist flächenmäßig riesig und reicht vom Saalachtal über Zell am See und Kaprun bis nach Mittersill und in den Oberpinzgau. Hochgebirge, Nationalpark Hohe Tauern, Gletscherskigebiete und internationaler Tourismus prägen die Region.
Für Hunde ist der Saisonwechsel der entscheidende Faktor. In der Zwischensaison ist es ruhig, in der Hochsaison stehen dieselben Hunde zwischen Skibussen, Gondelstationen, Hotelanlagen, Gästen aus aller Welt und fremden Hunden. Genau dann kommen die Anfragen: Leinenaggression im Ortszentrum, Hunde, die vor dem Lift oder am Parkplatz nicht mehr ansprechbar sind, Eskalationen an der Hütte.
Das zweite große Thema sind Almen und Weidevieh. Im Pinzgau stehen auf vielen Flächen Rinder, teilweise mit Kälbern. Ein freilaufender, unkontrollierter Hund ist dort lebensgefährlich. für sich selbst und für die Menschen, die mit ihm unterwegs sind. Leinenführigkeit und ein sofort wirksames Abbruchsignal sind Grundvoraussetzung, nicht Feinschliff.
Drittens Jagdverhalten im Hochgebirge. Steile Hänge, Wald, viel Wild, unübersichtliches Gelände. Ein Hund, der dort einmal gehetzt hat, wiederholt es. und bringt sich in absturzgefährdetem Gelände selbst in Gefahr. Wir bauen Rückruf und Impulskontrolle unter echter Ablenkung auf und sagen offen, welche Hunde dauerhaft an der Schleppleine geführt werden müssen. Termine vor Ort planen wir daher als längere Blöcke. Für schwere Fälle oder laufende Verfahren ist die Intensivwoche mit Übernahme des Hundes der schnellere Weg, ergänzt durch Telefonberatung und Online-Training.
Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Zell am See. Nach einem Beißvorfall wird dort das Verfahren geführt und über Auflagen entschieden. In internationalen Tourismusorten werden Vorfälle mit Gästen konsequent gemeldet.
Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall keinen Platz mehr finden, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. In akuten Fällen ist der Notruf rund um die Uhr erreichbar.
So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Zell am See
Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Zell am See, Saalfelden am Steinernen Meer, Mittersill und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.
Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Zell am See) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.
Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 4 Stunden 10 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 2 Stunden 10 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.
Halter kommen unter anderem aus Zell am See, Saalfelden am Steinernen Meer, Mittersill, Saalbach-Hinterglemm, Bruck an der Großglocknerstraße und Kaprun zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.
250 €
Details ansehen1.850 €
Details ansehen49 € pro Tag
Details ansehenauf Anfrage
Details ansehenGeorg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.
Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.
Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.
| Betrieb | RG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch |
|---|---|
| Verein | Verein Teufels Hunde |
| Vereinssitz | Teichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich |
| Betriebsstätte | Ebersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich |
| Telefon | +43 676 97 00 664 |
| office@rg-dogs.com |