Verhaltensanalyse
250 €
Details ansehenStatutarstadt in Salzburg
Für Hundehalter im Bezirk Salzburg (Stadt) ist Magistrat der Stadt Salzburg zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Salzburg.
Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Salzburg (Stadt), die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.
Von Töplitsch sind es rund 125 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 232 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.
157 834 Einwohner · 65,65 km²
Magistrat der Stadt Salzburg
| Behörde | Magistrat der Stadt Salzburg |
|---|---|
| Adresse | Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg |
| Telefon | +43 662 8072 0 |
| magistratsdirektion@stadt-salzburg.at | |
| Anfahrt Töplitsch | rund 125 Minuten |
| Anfahrt Ebersdorf | rund 232 Minuten |
| Einwohner | 157 834 |
| Fläche | 65,65 km² |
| Landesrecht | Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen |
| Stand | Jänner 2013 |
In Salzburg gilt das Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2013.
Salzburg führt keine Rasseliste. Entscheidend ist nicht die Rasse, sondern ob die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes behördlich festgestellt wurde. Ist das der Fall, darf der Hund nur mit Bewilligung der Gemeinde gehalten werden. Der Antrag ist binnen zehn Tagen nach rechtskräftiger Feststellung der Gefährlichkeit zu stellen. Bestimmte Personengruppen, etwa Inhaber einer Berufsjagdkarte, sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Ohne Bewilligung ist die weitere Haltung unzulässig.
Nein. In Salzburg gibt es keine allgemeine Hundeführschein-Pflicht. Einen allgemeinen verpflichtenden Hundeführschein gibt es in Salzburg nicht. Eine Pflicht entsteht erst, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes festgestellt hat, denn dann ist binnen zehn Tagen eine Bewilligung nach § 19 zu beantragen, die mit Auflagen verbunden werden kann. Eine freiwillige Ausbildung mit Begleithundeprüfung oder ein absolvierter Sachkundekurs sind trotzdem ratsam, weil sie im Verfahren als Nachweis deiner Sachkunde zählen und Auflagen abmildern können.
Das Gesetz spricht nicht von einem Wesenstest, sondern von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes. Diese erfolgt mit Bescheid der Gemeinde, in der Regel nach einem Vorfall und gestützt auf eine sachverständige Begutachtung, etwa durch einen Amtstierarzt. Auf Basis dieser Beurteilung entscheidet die Behörde über Bewilligung und Auflagen wie Leine, Maulkorb oder Sicherung des Grundstücks.
Stand: Jänner 2013 · Quelle: Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.
Salzburg ist Landeshauptstadt und eigene Statutarstadt. Behördlich bedeutet das: Zuständig ist der Magistrat der Stadt Salzburg, nicht die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung. Nach einem Beißvorfall führt der Magistrat das Verfahren, erteilt Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht und entscheidet im Extremfall über die Abnahme des Hundes.
Für Hunde ist Salzburg eines der anspruchsvollsten Umfelder Österreichs. Die Altstadt ist ganzjährig von Touristen überlaufen, die Gassen sind eng, Gruppen bleiben abrupt stehen, Kutschen, Busse und Radfahrer kommen dazu. Ein reaktiver Hund hat hier keine Sekunde Pause und keinen Meter Ausweichfläche.
Entsprechend sind die häufigsten Anfragen: Leinenaggression in der Innenstadt, Hunde, die im Stiegenhaus oder Aufzug hochfahren, Beschwerden wegen Bellen in Wohnanlagen und Tiere, die im Gastgarten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zur Ruhe kommen.
Der zweite Faktor sind die Stadtberge und Grünzüge. Kapuzinerberg, Mönchsberg, Salzachufer, Hellbrunner Allee. Dort läuft vieles frei, obwohl Wild steht und Jogger und Radfahrer unterwegs sind. Zwischen strenger Leine in der Altstadt und völliger Freiheit am Berg fehlt die Führung. Wir trainieren beides gemeinsam.
Drittens Hundezonen: viele Hunde auf engem Raum, keine gemeinsamen Regeln. Für reaktive Hunde ist das oft der Ort der Eskalation. Wir zeigen dir, wie du solche Situationen führst oder bewusst meidest. Termine vor Ort planen wir als längere Blöcke auf deinen echten Wegen: Hauseingang, Gehsteig, Bushaltestelle, Uferpromenade. Bei Auflagen, massiver Aggression oder einem Alltag, der nicht mehr sicher ist, ist die Intensivwoche mit Übernahme des Hundes der schnellere Weg.
In der Stadt gibt es für jeden Vorfall Zeugen, entsprechend häufig kommt es zur Anzeige. Halte den Hergang schriftlich fest, hol dir eine fachliche Einschätzung und beginne nachweisbar mit dem Training.
Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall keinen Platz mehr finden, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. Der Notruf ist rund um die Uhr erreichbar.
So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Salzburg (Stadt)
Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Salzburg, Lehen, Itzling und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.
Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Magistrat der Stadt Salzburg) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.
Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 3 Stunden 50 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 2 Stunden 5 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.
Halter kommen unter anderem aus Salzburg, Lehen, Itzling, Aigen, Maxglan und Gnigl zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.
250 €
Details ansehen1.850 €
Details ansehen49 € pro Tag
Details ansehenauf Anfrage
Details ansehenGeorg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.
Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.
Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.
| Betrieb | RG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch |
|---|---|
| Verein | Verein Teufels Hunde |
| Vereinssitz | Teichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich |
| Betriebsstätte | Ebersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich |
| Telefon | +43 676 97 00 664 |
| office@rg-dogs.com |