Verhaltensanalyse
250 €
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Für Hundehalter im Bezirk Sankt Johann im Pongau ist Bezirkshauptmannschaft Sankt Johann im Pongau zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Salzburg.
Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Sankt Johann im Pongau, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.
Von Töplitsch sind es rund 93 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 213 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.
83 453 Einwohner · 1 755,16 km²
Bezirkshauptmannschaft Sankt Johann im Pongau
| Behörde | Bezirkshauptmannschaft Sankt Johann im Pongau |
|---|---|
| Adresse | Hauptstraße 1, 5600 Sankt Johann im Pongau |
| Telefon | +43 57599 62 |
| bh-st-johann@salzburg.gv.at | |
| Anfahrt Töplitsch | rund 93 Minuten |
| Anfahrt Ebersdorf | rund 213 Minuten |
| Einwohner | 83 453 |
| Fläche | 1 755,16 km² |
| Landesrecht | Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen |
| Stand | Jänner 2013 |
In Salzburg gilt das Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2013.
Salzburg führt keine Rasseliste. Entscheidend ist nicht die Rasse, sondern ob die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes behördlich festgestellt wurde. Ist das der Fall, darf der Hund nur mit Bewilligung der Gemeinde gehalten werden. Der Antrag ist binnen zehn Tagen nach rechtskräftiger Feststellung der Gefährlichkeit zu stellen. Bestimmte Personengruppen, etwa Inhaber einer Berufsjagdkarte, sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Ohne Bewilligung ist die weitere Haltung unzulässig.
Nein. In Salzburg gibt es keine allgemeine Hundeführschein-Pflicht. Einen allgemeinen verpflichtenden Hundeführschein gibt es in Salzburg nicht. Eine Pflicht entsteht erst, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes festgestellt hat, denn dann ist binnen zehn Tagen eine Bewilligung nach § 19 zu beantragen, die mit Auflagen verbunden werden kann. Eine freiwillige Ausbildung mit Begleithundeprüfung oder ein absolvierter Sachkundekurs sind trotzdem ratsam, weil sie im Verfahren als Nachweis deiner Sachkunde zählen und Auflagen abmildern können.
Das Gesetz spricht nicht von einem Wesenstest, sondern von der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes. Diese erfolgt mit Bescheid der Gemeinde, in der Regel nach einem Vorfall und gestützt auf eine sachverständige Begutachtung, etwa durch einen Amtstierarzt. Auf Basis dieser Beurteilung entscheidet die Behörde über Bewilligung und Auflagen wie Leine, Maulkorb oder Sicherung des Grundstücks.
Stand: Jänner 2013 · Quelle: Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), insbesondere § 17 örtliche Sicherheitsvorschriften, § 19 Bewilligung für gefährliche Hunde und § 26 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.
Der Pongau ist eine der stärksten Tourismusregionen Österreichs: Wagrain, Altenmarkt, Radstadt, Flachau, dazu die Talachsen um St. Johann und Bischofshofen. Im Winter kommen Zehntausende Gäste, im Sommer Wanderer und Mountainbiker.
Für Hunde bedeutet das extreme Schwankungen. In der Nebensaison ist es ruhig, in der Hochsaison stehen dieselben Hunde plötzlich zwischen Skibus, Gondelstation, Gästen mit Kindern und fremden Hunden. Genau dann häufen sich die Vorfälle: Leinenaggression im Ortszentrum, Hunde, die am Parkplatz oder vor der Hütte nicht mehr ansprechbar sind.
Das zweite Thema ist die Alm. Auf den Weideflächen stehen Rinder, oft mit Kälbern. Ein freilaufender, unkontrollierter Hund ist dort eine ernste Gefahr. für sich selbst, für dich und für die Tiere. Ein Hund, der auf Ansage sofort abbricht und an deiner Seite bleibt, ist im Bergland keine Kür, sondern Voraussetzung.
Drittens Jagdverhalten. Steile Hänge, Wald, Wildbestand und unübersichtliches Gelände: Der Hund ist in Sekunden außer Sicht, und jeder Erfolg festigt das Verhalten. Wir bauen Rückruf, Impulskontrolle und ein sofort wirksames Abbruchsignal unter realer Ablenkung auf und sagen offen, welche Hunde dauerhaft an der Schleppleine gehören. Termine vor Ort planen wir als längere Blöcke, auf deinen tatsächlichen Wegen: Ortsdurchfahrt, Parkplatz, Forststraße, Wanderweg. Für schwere Fälle, laufende Verfahren oder Hunde, die zu Hause nicht mehr sicher zu führen sind, ist die Intensivwoche mit Übernahme des Hundes der schnellere Weg.
Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau. Nach einem Beißvorfall wird dort das Verfahren geführt und über Auflagen entschieden. Vorfälle mit Gästen werden in Tourismusorten verlässlich gemeldet, oft noch am selben Tag.
Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall keinen Platz mehr finden, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. Der Notruf ist rund um die Uhr erreichbar.
So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Sankt Johann im Pongau
Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Sankt Johann im Pongau, Bischofshofen, Radstadt und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.
Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Sankt Johann im Pongau) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.
Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 3 Stunden 35 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 1 Stunde 35 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.
Halter kommen unter anderem aus Sankt Johann im Pongau, Bischofshofen, Radstadt, Wagrain, Altenmarkt im Pongau und Schwarzach im Pongau zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.
250 €
Details ansehen1.850 €
Details ansehen49 € pro Tag
Details ansehenauf Anfrage
Details ansehenGeorg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.
Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.
Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.
| Betrieb | RG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch |
|---|---|
| Verein | Verein Teufels Hunde |
| Vereinssitz | Teichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich |
| Betriebsstätte | Ebersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich |
| Telefon | +43 676 97 00 664 |
| office@rg-dogs.com |