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Bezirk in Tirol

Hundetrainer für Problemhunde im Bezirk Innsbruck-Land

Für Hundehalter im Bezirk Innsbruck-Land ist Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Tirol.

Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Innsbruck-Land, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.

Von Töplitsch sind es rund 237 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 352 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.

187 119 Einwohner · 1 990,16 km²

Welche Behörde ist im Bezirk Innsbruck-Land zuständig?

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Eckdaten zum Bezirk Innsbruck-Land
BehördeBezirkshauptmannschaft Innsbruck
AdresseGilmstraße 2, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 5344 0
E-Mailbh.innsbruck@tirol.gv.at
Anfahrt Töplitschrund 237 Minuten
Anfahrt Ebersdorfrund 352 Minuten
Einwohner187 119
Fläche1 990,16 km²
LandesrechtTiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP), insbesondere § 6 Tierhaltung, § 6a besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden und § 8 Strafbestimmung
StandApril 2025

Was gilt rechtlich im Bezirk Innsbruck-Land?

Welches Hundegesetz gilt in Tirol?

In Tirol gilt das Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP), insbesondere § 6 Tierhaltung, § 6a besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden und § 8 Strafbestimmung. Geprüfte Fassung mit Stand 4.4.2025.

Welche Hunde stehen in Tirol auf der Liste?

Tirol führt keine Rasseliste. Im Landes-Polizeigesetz ist keine Rasse vorab als gefährlich eingestuft, maßgeblich ist ausschließlich das Verhalten des einzelnen Hundes. Fällt ein Hund durch aggressives Verhalten oder einen Beißvorfall auf, kann die Behörde im Einzelfall Leinen- und Maulkorbpflicht, weitere Auflagen oder ein Halteverbot verfügen. Für die Anschaffung eines bestimmten Hundetyps brauchst du in Tirol daher keine gesonderte Bewilligung, du trägst aber die volle Verantwortung für die sichere Verwahrung und Beaufsichtigung deines Hundes.

Braucht man in Tirol einen Hundeführschein?

Ja. In Tirol ist ein Hundeführschein vorgeschrieben. Wer in Tirol erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmeldet, muss nach § 6a Abs. 9 Landes-Polizeigesetz in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung über den Sachkundenachweis eine Sachkundeausbildung absolvieren. Der Nachweis wird in einem anerkannten Kurs erworben und ist der Gemeinde bei der Anmeldung beziehungsweise innerhalb der von ihr gesetzten Frist vorzulegen. Die Ausbildung vermittelt Grundlagen zu Verhalten, Kommunikation, Haltung und Haftung. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann die Behörde Auflagen bis hin zu Leinen- und Maulkorbpflicht verhängen.

Wann ist in Tirol ein Wesenstest nötig?

Einen gesetzlich so benannten Wesenstest kennt das Tiroler Landes-Polizeigesetz nicht. Nach einem Vorfall kann die Behörde jedoch eine fachkundige Verhaltensbeurteilung oder ein Sachverständigengutachten einholen, bevor sie über Leinen- und Maulkorbpflicht, weitere Auflagen oder ein Halteverbot entscheidet. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde beziehungsweise die Gemeinde als Sicherheitsbehörde erster Instanz. In der Praxis wirkt sich eine nachgewiesene Ausbildung des Hundes positiv auf die Entscheidung aus.

Stand: April 2025 · Quelle: Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP), insbesondere § 6 Tierhaltung, § 6a besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden und § 8 Strafbestimmung (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wie läuft die Anfahrt und der Termin ab?

Innsbruck-Land ist der bevölkerungsreichste Bezirk Tirols. Er umschließt die Landeshauptstadt und reicht vom Inntal mit Hall, Telfs, Zirl und Wattens über das Stubai- und Wipptal bis an den Brenner.

Im Inntal ist die Situation städtisch: dichte Bebauung, Autobahn, Bahn, Gewerbegebiete, kaum Freiflächen. Hunde leben in Wohnanlagen, die Wege sind eng, Begegnungen unvermeidlich. Leinenaggression, Türverteidigung und Beschwerden wegen Bellen sind hier die häufigsten Themen.

In den Seitentälern dreht sich das Bild. Dort gibt es viel Freiheit, wenig Begegnung und sehr viel Wild. Hunde, die selten Fremde sehen, reagieren beim Wanderer oder beim Besuch mit Drohen. Und Hunde, die im Wald frei laufen dürfen, lernen das Hetzen selbst. Wir bauen Rückruf und ein sofort wirksames Abbruchsignal unter echter Ablenkung auf.

Das dritte Thema ist Weidevieh. Auf den Almen des Bezirks stehen Rinder, teilweise mit Kälbern. Ein unkontrollierter Hund ist dort eine ernste Gefahr. die Verantwortung trägt der Halter. Leinenführigkeit und ein zuverlässiger Abbruch sind im Bergland Grundvoraussetzung, nicht Feinschliff. Halter aus dem Inntal arbeiten mit uns realistisch über die Intensivwoche, in der der Hund bei uns bleibt und unter klaren Bedingungen arbeitet, anschließend über Telefonberatung und Online-Training für die Umsetzung daheim.

Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land mit Sitz in Innsbruck. Sie führt nach einem Beißvorfall das Verfahren und entscheidet über Auflagen. Für die Stadt Innsbruck selbst ist dagegen der Magistrat zuständig. das wird regelmäßig verwechselt.

Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall nirgends mehr unterkommen, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. In akuten Fällen ist der Notruf rund um die Uhr besetzt.

So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Innsbruck-Land

Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Hall in Tirol, Telfs, Wattens und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.

Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Innsbruck) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.

Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 5 Stunden 50 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 3 Stunden 55 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.

Aus welchen Gemeinden kommen die Hunde?

Halter kommen unter anderem aus Hall in Tirol, Telfs, Wattens, Zirl, Rum und Axams zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.

Was kann ich im Bezirk Innsbruck-Land buchen?

Welche Bezirke in der Nähe betreut ihr auch?

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie frage ich aus dem Bezirk Innsbruck-Land an?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?