Verhaltensanalyse
250 €
Details ansehenStatutarstadt in Tirol
Für Hundehalter im Bezirk Innsbruck ist Stadtmagistrat Innsbruck zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Tirol.
Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Innsbruck, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.
Von Töplitsch sind es rund 237 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 352 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.
132 820 Einwohner · 104,91 km²
Stadtmagistrat Innsbruck
| Behörde | Stadtmagistrat Innsbruck |
|---|---|
| Adresse | Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck |
| Telefon | +43 512 5360 0 |
| kontakt@innsbruck.gv.at | |
| Anfahrt Töplitsch | rund 237 Minuten |
| Anfahrt Ebersdorf | rund 352 Minuten |
| Einwohner | 132 820 |
| Fläche | 104,91 km² |
| Landesrecht | Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP), insbesondere § 6 Tierhaltung, § 6a besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden und § 8 Strafbestimmung |
| Stand | April 2025 |
In Tirol gilt das Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP), insbesondere § 6 Tierhaltung, § 6a besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden und § 8 Strafbestimmung. Geprüfte Fassung mit Stand 4.4.2025.
Tirol führt keine Rasseliste. Im Landes-Polizeigesetz ist keine Rasse vorab als gefährlich eingestuft, maßgeblich ist ausschließlich das Verhalten des einzelnen Hundes. Fällt ein Hund durch aggressives Verhalten oder einen Beißvorfall auf, kann die Behörde im Einzelfall Leinen- und Maulkorbpflicht, weitere Auflagen oder ein Halteverbot verfügen. Für die Anschaffung eines bestimmten Hundetyps brauchst du in Tirol daher keine gesonderte Bewilligung, du trägst aber die volle Verantwortung für die sichere Verwahrung und Beaufsichtigung deines Hundes.
Ja. In Tirol ist ein Hundeführschein vorgeschrieben. Wer in Tirol erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmeldet, muss nach § 6a Abs. 9 Landes-Polizeigesetz in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung über den Sachkundenachweis eine Sachkundeausbildung absolvieren. Der Nachweis wird in einem anerkannten Kurs erworben und ist der Gemeinde bei der Anmeldung beziehungsweise innerhalb der von ihr gesetzten Frist vorzulegen. Die Ausbildung vermittelt Grundlagen zu Verhalten, Kommunikation, Haltung und Haftung. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann die Behörde Auflagen bis hin zu Leinen- und Maulkorbpflicht verhängen.
Einen gesetzlich so benannten Wesenstest kennt das Tiroler Landes-Polizeigesetz nicht. Nach einem Vorfall kann die Behörde jedoch eine fachkundige Verhaltensbeurteilung oder ein Sachverständigengutachten einholen, bevor sie über Leinen- und Maulkorbpflicht, weitere Auflagen oder ein Halteverbot entscheidet. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde beziehungsweise die Gemeinde als Sicherheitsbehörde erster Instanz. In der Praxis wirkt sich eine nachgewiesene Ausbildung des Hundes positiv auf die Entscheidung aus.
Stand: April 2025 · Quelle: Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP), insbesondere § 6 Tierhaltung, § 6a besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden und § 8 Strafbestimmung (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.
Innsbruck ist Landeshauptstadt und eigene Statutarstadt. Behördlich heißt das: Zuständig ist der Stadtmagistrat, nicht die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land. Nach einem Beißvorfall führt der Magistrat das Verfahren, erteilt Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht und entscheidet im Extremfall über die Abnahme des Hundes.
Für Hunde ist Innsbruck eine dichte Stadt mit sofortigem Übergang ins Hochgebirge. Unten: Altstadt, Touristen, Straßenbahn, Bahnhof, enge Gehsteige, Wohnblöcke. Oben: Nordkette, Wälder, Almen, Wild. Viele Hunde erleben beides am selben Tag. strenge Leine in der Stadt, völlige Freiheit am Berg. Genau in dieser Lücke entstehen die Probleme.
Die häufigsten Anfragen betreffen Leinenaggression in der Innenstadt, Hunde, die im Stiegenhaus oder in öffentlichen Verkehrsmitteln hochfahren, und Beschwerden wegen Dauerbellen in Wohnanlagen. Dazu kommen Hunde, die am Berg nicht mehr abrufbar sind, sobald Wild oder Weidevieh im Spiel ist.
Hundezonen sind auch hier ein zweischneidiges Thema. Für reaktive Hunde sind sie oft der Ort, an dem alles kippt: viele Hunde auf engem Raum, keine gemeinsamen Regeln. Wir zeigen dir, wie du solche Situationen führst oder bewusst meidest, statt zu hoffen, dass es diesmal gutgeht. Realistisch arbeiten Halter aus der Stadt mit uns über die Intensivwoche, in der der Hund bei uns bleibt, ergänzt durch Telefonberatung und Online-Training für die Umsetzung zu Hause. Wöchentliche Termine vor Ort versprechen wir bewusst nicht.
In der Stadt gibt es für jeden Vorfall Zeugen, entsprechend häufig kommt es zur Anzeige. Halte den Hergang schriftlich fest, hol dir eine fachliche Einschätzung und beginne nachweisbar mit dem Training. das zählt im Verfahren mehr als jede Absichtserklärung.
Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall keinen Platz mehr finden, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. Steht eine Entscheidung über deinen Hund im Raum, ruf vorher an. der Notruf ist rund um die Uhr erreichbar.
So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Innsbruck
Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Innsbruck, Wilten, Pradl und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.
Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Stadtmagistrat Innsbruck) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.
Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 5 Stunden 50 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 3 Stunden 55 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.
Halter kommen unter anderem aus Innsbruck, Wilten, Pradl, Hötting, Amras und Igls zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.
250 €
Details ansehen1.850 €
Details ansehen49 € pro Tag
Details ansehenauf Anfrage
Details ansehenGeorg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.
Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.
Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.
| Betrieb | RG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch |
|---|---|
| Verein | Verein Teufels Hunde |
| Vereinssitz | Teichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich |
| Betriebsstätte | Ebersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich |
| Telefon | +43 676 97 00 664 |
| office@rg-dogs.com |