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Bezirk in Tirol

Hundetrainer für Problemhunde im Bezirk Landeck

Für Hundehalter im Bezirk Landeck ist Bezirkshauptmannschaft Landeck zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Tirol.

Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Landeck, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.

Von Töplitsch sind es rund 286 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 401 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.

45 149 Einwohner · 1 595,13 km²

Welche Behörde ist im Bezirk Landeck zuständig?

Bezirkshauptmannschaft Landeck

Eckdaten zum Bezirk Landeck
BehördeBezirkshauptmannschaft Landeck
AdresseInnstraße 5, 6500 Landeck
Telefon+43 5442 6996 0
Anfahrt Töplitschrund 286 Minuten
Anfahrt Ebersdorfrund 401 Minuten
Einwohner45 149
Fläche1 595,13 km²
LandesrechtTiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP), insbesondere § 6 Tierhaltung, § 6a besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden und § 8 Strafbestimmung
StandApril 2025

Was gilt rechtlich im Bezirk Landeck?

Welches Hundegesetz gilt in Tirol?

In Tirol gilt das Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP), insbesondere § 6 Tierhaltung, § 6a besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden und § 8 Strafbestimmung. Geprüfte Fassung mit Stand 4.4.2025.

Welche Hunde stehen in Tirol auf der Liste?

Tirol führt keine Rasseliste. Im Landes-Polizeigesetz ist keine Rasse vorab als gefährlich eingestuft, maßgeblich ist ausschließlich das Verhalten des einzelnen Hundes. Fällt ein Hund durch aggressives Verhalten oder einen Beißvorfall auf, kann die Behörde im Einzelfall Leinen- und Maulkorbpflicht, weitere Auflagen oder ein Halteverbot verfügen. Für die Anschaffung eines bestimmten Hundetyps brauchst du in Tirol daher keine gesonderte Bewilligung, du trägst aber die volle Verantwortung für die sichere Verwahrung und Beaufsichtigung deines Hundes.

Braucht man in Tirol einen Hundeführschein?

Ja. In Tirol ist ein Hundeführschein vorgeschrieben. Wer in Tirol erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmeldet, muss nach § 6a Abs. 9 Landes-Polizeigesetz in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung über den Sachkundenachweis eine Sachkundeausbildung absolvieren. Der Nachweis wird in einem anerkannten Kurs erworben und ist der Gemeinde bei der Anmeldung beziehungsweise innerhalb der von ihr gesetzten Frist vorzulegen. Die Ausbildung vermittelt Grundlagen zu Verhalten, Kommunikation, Haltung und Haftung. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann die Behörde Auflagen bis hin zu Leinen- und Maulkorbpflicht verhängen.

Wann ist in Tirol ein Wesenstest nötig?

Einen gesetzlich so benannten Wesenstest kennt das Tiroler Landes-Polizeigesetz nicht. Nach einem Vorfall kann die Behörde jedoch eine fachkundige Verhaltensbeurteilung oder ein Sachverständigengutachten einholen, bevor sie über Leinen- und Maulkorbpflicht, weitere Auflagen oder ein Halteverbot entscheidet. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde beziehungsweise die Gemeinde als Sicherheitsbehörde erster Instanz. In der Praxis wirkt sich eine nachgewiesene Ausbildung des Hundes positiv auf die Entscheidung aus.

Stand: April 2025 · Quelle: Tiroler Landes-Polizeigesetz (T-LP), insbesondere § 6 Tierhaltung, § 6a besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden und § 8 Strafbestimmung (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wie läuft die Anfahrt und der Termin ab?

Landeck liegt im westlichsten Tirol: Oberes Gericht, Paznauntal mit Ischgl, Arlberg mit St. Anton und die Grenze zur Schweiz. Hochalpin, touristisch geprägt und in den Tälern eng.

Der Bezirk lebt vom Wintertourismus, und genau daraus entstehen die Hundeprobleme. In der Hochsaison sind Ortszentren, Liftstationen und Parkplätze überfüllt, es herrscht Dauerbetrieb mit Bussen, Gästen und fremden Hunden. Ein Hund, der im Frühjahr auf leeren Wegen problemlos läuft, ist dann überfordert. Typisch sind Leinenaggression im Ort, Hunde, die vor dem Hoteleingang nicht zur Ruhe kommen, und Tiere, die auf Menschenmengen mit Drohen reagieren.

Das zweite Thema ist das Hochgebirge. Steile Hänge, Wald, Wild und im Sommer Almen mit Rindern. Ein Hund, der dort einmal gehetzt hat, wiederholt es, und in Absturzgelände bringt er sich selbst in Gefahr. Wir bauen Rückruf, Impulskontrolle und ein sofort wirksames Abbruchsignal unter echter Ablenkung auf und sagen offen, welche Hunde dauerhaft an der Schleppleine gehören.

Drittens der Grenzverkehr Richtung Schweiz und Vorarlberg. Andere Regeln, andere Situationen, oft mit Hund im Auto über Pässe. Ein Hund, der nur die eigene Runde kennt, gerät dabei zuverlässig in nie geübte Lagen. Realistisch arbeiten Halter aus dem Bezirk mit uns über die Intensivwoche, in der der Hund bei uns bleibt, und anschließend über Telefonberatung und Online-Training für die Umsetzung daheim. Alles andere wäre unoffen.

Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Landeck. Nach einem Beißvorfall wird dort das Verfahren geführt und über Auflagen entschieden. In internationalen Tourismusorten werden Vorfälle mit Gästen konsequent gemeldet.

Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall keinen Platz mehr finden, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. Der Notruf ist rund um die Uhr erreichbar.

So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Landeck

Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Landeck, Zams, Ischgl und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.

Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Landeck) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.

Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 6 Stunden 40 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 4 Stunden 45 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.

Aus welchen Gemeinden kommen die Hunde?

Halter kommen unter anderem aus Landeck, Zams, Ischgl, Sankt Anton am Arlberg, Prutz und Fließ zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.

Was kann ich im Bezirk Landeck buchen?

Welche Bezirke in der Nähe betreut ihr auch?

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie frage ich aus dem Bezirk Landeck an?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?