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Bezirk in Niederösterreich

Hundetrainer für Problemhunde im Bezirk Wiener Neustadt (Land)

Für Hundehalter im Bezirk Wiener Neustadt (Land) ist Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Niederösterreich.

Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Wiener Neustadt (Land), die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.

Von Töplitsch sind es rund 213 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 61 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.

81 225 Einwohner · 969,84 km²

Welche Behörde ist im Bezirk Wiener Neustadt (Land) zuständig?

Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt

Eckdaten zum Bezirk Wiener Neustadt (Land)
BehördeBezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt
AdresseUngargasse 33, 2700 Wiener Neustadt
Telefon+43 2742 9005-419
E-Mailpost.bhwb@noel.gv.at
Anfahrt Töplitschrund 213 Minuten
Anfahrt Ebersdorfrund 61 Minuten
Einwohner81 225
Fläche969,84 km²
LandesrechtNÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen
StandJänner 2023

Was gilt rechtlich im Bezirk Wiener Neustadt (Land)?

Welches Hundegesetz gilt in Niederösterreich?

In Niederösterreich gilt das NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2023.

Welche Hunde stehen in Niederösterreich auf der Liste?

Niederösterreich führt keine klassische Rasseliste, sondern knüpft strengere Pflichten an einzelne Hunde. Das NÖ Hundehaltegesetz unterscheidet zwischen allgemeinen Anforderungen für alle Hunde und erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3, also insbesondere für auffällig gewordene Hunde und für Hunde mit besonderem Verwendungszweck. Für diese Hunde ist zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde eine erweiterte Sachkunde nachzuweisen.

Braucht man in Niederösterreich einen Hundeführschein?

Ja. In Niederösterreich ist ein Hundeführschein vorgeschrieben. In Niederösterreich ist der Sachkundenachweis für alle Hundehalter verpflichtend. Nach § 4 Abs. 1 Z 5 lit. a in Verbindung mit Abs. 4 NÖ Hundehaltegesetz umfasst die allgemeine Sachkunde eine einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Für Hunde nach den §§ 2 und 3 kommt die erweiterte Sachkunde dazu. Ohne diesen Nachweis darfst du keinen Hund halten, und das Fehlen ist strafbar.

Wann ist in Niederösterreich ein Wesenstest nötig?

Das NÖ Hundehaltegesetz arbeitet mit dem Nachweis der Sachkunde und mit erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3. Nach einem Vorfall kann die Behörde eine amtstierärztliche oder sachverständige Beurteilung des Hundes einholen und darauf aufbauend Auflagen wie Leine, Maulkorb oder den Nachweis erweiterter Sachkunde vorschreiben. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

Stand: Jänner 2023 · Quelle: NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wie läuft die Anfahrt und der Termin ab?

Der Bezirk Wiener Neustadt-Land umschließt die Statutarstadt und reicht vom flachen Steinfeld über die Buckligen Welt bis in die Bergregion um Gutenstein und Pernitz. Damit liegen dichte Pendlergemeinden und einsame Streusiedlungen im selben Bezirk.

Im Umland der Stadt dominieren Siedlungsfälle: Reihenhaus, kurzer Zaun, Nachbarhund in Sichtweite, Hund tagsüber allein. Daraus entstehen Zaunlaufen, Dauerbellen, Türverteidigung und Leinenaggression. In der Buckligen Welt und in den Bergtälern sieht es anders aus: Hofhunde mit Bewachungsauftrag, viel Freilauf, wenig Begegnungserfahrung und sehr viel Wild.

Das Wildthema ist hier besonders ernst. Wald, Wiesen und Bergflanken geben einem Hund ständig Gelegenheit zu hetzen, und im Steinfeld ist die nächste Schnellstraße nicht weit. Wir bauen Rückruf und ein sofort wirksames Abbruchsignal unter echter Ablenkung auf und sagen offen, welche Hunde dauerhaft an der Schleppleine gehören.

Dazu kommt Weidevieh in den höheren Lagen. Rinder auf der Weide und ein unkontrollierter Hund sind eine gefährliche Kombination. für den Hund, für dich und für den Landwirt. Leinenführigkeit und Abbruch sind dort Grundvoraussetzung, nicht Kür. Wenn es schneller gehen muss oder der Hund zu Hause nicht mehr sicher zu führen ist, übernehmen wir ihn für eine Intensivwoche und übergeben danach die Abläufe an dich.

Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt. Sie führt nach einem Beißvorfall das Verfahren und entscheidet über Auflagen. Für die Stadt Wiener Neustadt selbst ist dagegen der Magistrat zuständig. das wird regelmäßig verwechselt.

Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall keinen Platz mehr finden, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. In akuten Fällen ist der Notruf rund um die Uhr erreichbar.

So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Wiener Neustadt (Land)

Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Bad Fischau-Brunn, Katzelsdorf, Lanzenkirchen und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.

Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.

Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 1 Stunde, von Töplitsch in Kärnten rund 3 Stunden 35 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.

Aus welchen Gemeinden kommen die Hunde?

Halter kommen unter anderem aus Bad Fischau-Brunn, Katzelsdorf, Lanzenkirchen, Bad Erlach, Pernitz und Gutenstein zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.

Was kann ich im Bezirk Wiener Neustadt (Land) buchen?

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie frage ich aus dem Bezirk Wiener Neustadt (Land) an?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?