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Bezirk in Niederösterreich

Hundetrainer für Problemhunde im Bezirk Neunkirchen

Für Hundehalter im Bezirk Neunkirchen ist Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Niederösterreich.

Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Neunkirchen, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.

Von Töplitsch sind es rund 202 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 55 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.

87 316 Einwohner · 1 146,95 km²

Welche Behörde ist im Bezirk Neunkirchen zuständig?

Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen

Eckdaten zum Bezirk Neunkirchen
BehördeBezirkshauptmannschaft Neunkirchen
AdressePeischingerstraße 17, 2620 Neunkirchen
Telefon+43 2742 9005-359
E-Mailpost.bhnk@noel.gv.at
Anfahrt Töplitschrund 202 Minuten
Anfahrt Ebersdorfrund 55 Minuten
Einwohner87 316
Fläche1 146,95 km²
LandesrechtNÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen
StandJänner 2023

Was gilt rechtlich im Bezirk Neunkirchen?

Welches Hundegesetz gilt in Niederösterreich?

In Niederösterreich gilt das NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2023.

Welche Hunde stehen in Niederösterreich auf der Liste?

Niederösterreich führt keine klassische Rasseliste, sondern knüpft strengere Pflichten an einzelne Hunde. Das NÖ Hundehaltegesetz unterscheidet zwischen allgemeinen Anforderungen für alle Hunde und erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3, also insbesondere für auffällig gewordene Hunde und für Hunde mit besonderem Verwendungszweck. Für diese Hunde ist zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde eine erweiterte Sachkunde nachzuweisen.

Braucht man in Niederösterreich einen Hundeführschein?

Ja. In Niederösterreich ist ein Hundeführschein vorgeschrieben. In Niederösterreich ist der Sachkundenachweis für alle Hundehalter verpflichtend. Nach § 4 Abs. 1 Z 5 lit. a in Verbindung mit Abs. 4 NÖ Hundehaltegesetz umfasst die allgemeine Sachkunde eine einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Für Hunde nach den §§ 2 und 3 kommt die erweiterte Sachkunde dazu. Ohne diesen Nachweis darfst du keinen Hund halten, und das Fehlen ist strafbar.

Wann ist in Niederösterreich ein Wesenstest nötig?

Das NÖ Hundehaltegesetz arbeitet mit dem Nachweis der Sachkunde und mit erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3. Nach einem Vorfall kann die Behörde eine amtstierärztliche oder sachverständige Beurteilung des Hundes einholen und darauf aufbauend Auflagen wie Leine, Maulkorb oder den Nachweis erweiterter Sachkunde vorschreiben. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

Stand: Jänner 2023 · Quelle: NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wie läuft die Anfahrt und der Termin ab?

Neunkirchen reicht vom Industriegürtel um Ternitz und die Bezirksstadt über das Schwarzatal bis in die Bergregionen an Schneeberg, Rax und Wechsel. Damit ist es der Bezirk, der unserem oststeirischen Standort am nächsten liegt. rund 70 Fahrminuten über den Wechsel.

Die Fälle sind entsprechend gemischt. In den Talorten haben wir dichte Bebauung, Wohnanlagen, Hauptstraßen und viel Begegnungsverkehr. Leinenaggression, Türverteidigung und Hunde, die im Stiegenhaus hochfahren, sind hier Alltag. In den Bergregionen dominieren Hunde mit viel Auslauf, wenig Regeln und sehr viel Wild vor der Nase.

Die Wechsel- und Semmeringregion ist touristisch stark frequentiert. Wanderer, Mountainbiker, Hüttenbetrieb, im Winter Skigebiete. Ein Hund, der auf der leeren Forststraße funktioniert, trifft dort auf Gruppen, Kinder und fremde Hunde. Dazu kommt Weidevieh: Kühe auf Almflächen sind für einen unkontrollierten Hund lebensgefährlich. für den Hund und für dich.

Weil der Bezirk nah liegt, arbeiten wir hier bevorzugt vor Ort und auf deinen tatsächlichen Runden: Wohnsiedlung, Ortsdurchfahrt, Waldweg, Wanderweg, Bahnhofsumfeld. Erstanalyse, Begegnungstraining und Rückruf unter echter Ablenkung bauen wir dort auf, wo es bisher regelmäßig schiefgeht. Wenn es schneller gehen muss oder der Hund zu Hause nicht mehr sicher zu führen ist, übernehmen wir ihn für eine Intensivwoche.

Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen. Nach einem Beißvorfall wird dort das Verfahren geführt und über Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht entschieden. In dicht bewohnten Talorten wird fast jeder Vorfall gemeldet, weil es Zeugen gibt. Dokumentiere den Hergang, hol dir eine fachliche Einschätzung und beginne nachweisbar mit dem Training. das zählt im Verfahren mehr als jede Absichtserklärung.

Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall nirgends mehr unterkommen, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. In akuten Fällen ist der Notruf rund um die Uhr besetzt.

So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Neunkirchen

Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Neunkirchen, Ternitz, Gloggnitz und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.

Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.

Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 55 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 3 Stunden 20 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.

Aus welchen Gemeinden kommen die Hunde?

Halter kommen unter anderem aus Neunkirchen, Ternitz, Gloggnitz, Aspang-Markt, Kirchberg am Wechsel und Puchberg am Schneeberg zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.

Was kann ich im Bezirk Neunkirchen buchen?

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie frage ich aus dem Bezirk Neunkirchen an?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?