Verhaltensanalyse
250 €
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Für Hundehalter im Bezirk Sankt Pölten (Land) ist Bezirkshauptmannschaft St. Pölten zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Niederösterreich.
Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Sankt Pölten (Land), die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.
Von Töplitsch sind es rund 266 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 119 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.
134 771 Einwohner · 1 287,02 km²
Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
| Behörde | Bezirkshauptmannschaft St. Pölten |
|---|---|
| Adresse | Am Bischofteich 1, 3100 St. Pölten |
| Telefon | +43 2742 9005-379 |
| post.bhpl@noel.gv.at | |
| Anfahrt Töplitsch | rund 266 Minuten |
| Anfahrt Ebersdorf | rund 119 Minuten |
| Einwohner | 134 771 |
| Fläche | 1 287,02 km² |
| Landesrecht | NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen |
| Stand | Jänner 2023 |
In Niederösterreich gilt das NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2023.
Niederösterreich führt keine klassische Rasseliste, sondern knüpft strengere Pflichten an einzelne Hunde. Das NÖ Hundehaltegesetz unterscheidet zwischen allgemeinen Anforderungen für alle Hunde und erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3, also insbesondere für auffällig gewordene Hunde und für Hunde mit besonderem Verwendungszweck. Für diese Hunde ist zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde eine erweiterte Sachkunde nachzuweisen.
Ja. In Niederösterreich ist ein Hundeführschein vorgeschrieben. In Niederösterreich ist der Sachkundenachweis für alle Hundehalter verpflichtend. Nach § 4 Abs. 1 Z 5 lit. a in Verbindung mit Abs. 4 NÖ Hundehaltegesetz umfasst die allgemeine Sachkunde eine einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Für Hunde nach den §§ 2 und 3 kommt die erweiterte Sachkunde dazu. Ohne diesen Nachweis darfst du keinen Hund halten, und das Fehlen ist strafbar.
Das NÖ Hundehaltegesetz arbeitet mit dem Nachweis der Sachkunde und mit erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3. Nach einem Vorfall kann die Behörde eine amtstierärztliche oder sachverständige Beurteilung des Hundes einholen und darauf aufbauend Auflagen wie Leine, Maulkorb oder den Nachweis erweiterter Sachkunde vorschreiben. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Stand: Jänner 2023 · Quelle: NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.
Der Bezirk St. Pölten-Land legt sich als Ring um die Landeshauptstadt: Traisental, Dunkelsteinerwald, das Wienerwald-Vorland um Neulengbach und die Donauregion bei Traismauer. Viele Gemeinden sind stark gewachsen, weil sie zwischen St. Pölten und Wien gut erreichbar sind.
Daraus ergibt sich ein sehr typischer Hundealltag: Haus mit Garten, beide Halter berufstätig, der Hund ist tagsüber allein und wird abends auf einer kurzen Runde entlang der Straße geführt. Die Folge sind Zaunlaufen, Dauerbellen, Türverteidigung und eine Leinenaggression, die mit jedem misslungenen Kontakt zunimmt.
Der zweite Faktor ist die Landschaft rund um die Siedlungen. Felder, Wald, Auen an der Traisen und an der Donau. wildreiches Gelände direkt hinter dem Gartenzaun. Hunde, die dort frei laufen dürfen, ohne abrufbar zu sein, lernen das Hetzen selbst. Wir bauen Rückruf und Abbruch unter echter Ablenkung auf und sagen klar, welche Hunde dauerhaft an der Schleppleine gehören.
Drittens sehen wir viele Hunde vom Bauernhof und aus dem Tierschutz. Bei den einen ist die Bewachung des Grundstücks das Problem, bei den anderen die unklare Vorgeschichte und fehlende Struktur. In beiden Fällen beginnen wir im Haus und am Grundstück, nicht mit Tricks auf der Wiese: klare Zuständigkeiten, Ruhe, verlässliche Abläufe.
Wir trainieren auf deinen echten Wegen: Hofeinfahrt, Siedlungsstraße, Feldweg, Waldrand, Bahnhof. Für schwere Fälle oder laufende Verfahren ist die Intensivwoche mit Übernahme des Hundes der direktere Weg, danach übergeben wir die Abläufe an dich.
Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten. Sie führt nach einem Beißvorfall das Verfahren und entscheidet über Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht. Wichtig: Für die Stadt St. Pölten selbst ist der Magistrat zuständig, nicht die Bezirkshauptmannschaft.
Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall nirgends mehr unterkommen, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. In akuten Fällen ist der Notruf rund um die Uhr besetzt.
So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Sankt Pölten (Land)
Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Herzogenburg, Böheimkirchen, Neulengbach und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.
Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft St. Pölten) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.
Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 2 Stunden, von Töplitsch in Kärnten rund 4 Stunden 25 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.
Halter kommen unter anderem aus Herzogenburg, Böheimkirchen, Neulengbach, Wilhelmsburg, Traismauer und Pyhra zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.
250 €
Details ansehen1.850 €
Details ansehen49 € pro Tag
Details ansehenauf Anfrage
Details ansehenGeorg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.
Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.
Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.
| Betrieb | RG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch |
|---|---|
| Verein | Verein Teufels Hunde |
| Vereinssitz | Teichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich |
| Betriebsstätte | Ebersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich |
| Telefon | +43 676 97 00 664 |
| office@rg-dogs.com |