Verhaltensanalyse
250 €
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Für Hundehalter im Bezirk Bruck an der Leitha ist Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Niederösterreich.
Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Bruck an der Leitha, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.
Von Töplitsch sind es rund 262 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 110 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.
110 638 Einwohner · 703,21 km²
Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha
| Behörde | Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha |
|---|---|
| Adresse | Fischamender Straße 10, 2460 Bruck an der Leitha |
| Telefon | +43 2742 9005-239 |
| post.bhbl@noel.gv.at | |
| Anfahrt Töplitsch | rund 262 Minuten |
| Anfahrt Ebersdorf | rund 110 Minuten |
| Einwohner | 110 638 |
| Fläche | 703,21 km² |
| Landesrecht | NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen |
| Stand | Jänner 2023 |
In Niederösterreich gilt das NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2023.
Niederösterreich führt keine klassische Rasseliste, sondern knüpft strengere Pflichten an einzelne Hunde. Das NÖ Hundehaltegesetz unterscheidet zwischen allgemeinen Anforderungen für alle Hunde und erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3, also insbesondere für auffällig gewordene Hunde und für Hunde mit besonderem Verwendungszweck. Für diese Hunde ist zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde eine erweiterte Sachkunde nachzuweisen.
Ja. In Niederösterreich ist ein Hundeführschein vorgeschrieben. In Niederösterreich ist der Sachkundenachweis für alle Hundehalter verpflichtend. Nach § 4 Abs. 1 Z 5 lit. a in Verbindung mit Abs. 4 NÖ Hundehaltegesetz umfasst die allgemeine Sachkunde eine einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Für Hunde nach den §§ 2 und 3 kommt die erweiterte Sachkunde dazu. Ohne diesen Nachweis darfst du keinen Hund halten, und das Fehlen ist strafbar.
Das NÖ Hundehaltegesetz arbeitet mit dem Nachweis der Sachkunde und mit erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3. Nach einem Vorfall kann die Behörde eine amtstierärztliche oder sachverständige Beurteilung des Hundes einholen und darauf aufbauend Auflagen wie Leine, Maulkorb oder den Nachweis erweiterter Sachkunde vorschreiben. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Stand: Jänner 2023 · Quelle: NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.
Der Bezirk Bruck an der Leitha reicht vom Flughafenraum um Schwechat und Fischamend über die Leithaauen bis nach Hainburg und an die slowakische Grenze. Er ist damit sehr unterschiedlich: städtisch verdichtete Industriegemeinden im Westen, offene Landschaft und Nationalpark Donau-Auen im Osten.
Im Westen bestimmen Lärm, Verkehr und Dichte den Alltag. Hunde leben in Wohnanlagen nahe an Hauptstraßen, Gewerbegebieten und Bahnlinien. Typisch sind Leinenaggression auf engen Gehsteigen, Hunde, die im Stiegenhaus hochfahren, und Tiere, die auf Dauerreiz mit Bellen reagieren. Im Osten dominiert das Gegenteil: viel Freiheit, Auwald, Wild, Hunde ohne Rückruf.
Die Donau-Auen sind dabei ein Sonderfall. Nationalparkflächen sind kein Hundeauslaufgebiet, Wildtiere stehen dort dicht, und ein hetzender Hund ist hier nicht nur ein Trainings-, sondern ein Rechtsproblem. Wir bauen Abbruch und Rückruf unter realer Ablenkung auf und sagen klar, welche Hunde in dieser Umgebung dauerhaft an der Schleppleine zu führen sind.
Dazu kommt die Pendlerstruktur Richtung Wien und Bratislava. Lange Abwesenheit, wenig Ruhe, abends ein aufgeladener Hund. daraus entstehen die meisten Eskalationen. Wir setzen deshalb zuerst bei Tagesablauf, Ruhe und klaren Abläufen an Tür und Leine an, bevor wir Begegnungen trainieren.
Wir arbeiten auf deinen tatsächlichen Runden: Siedlungsstraße, Radweg, Bahnhof, Auwaldweg, Hundezone. Termine vor Ort planen wir als längere Blöcke, für schwere Fälle ist die Intensivwoche mit Übernahme des Hundes der direktere Weg. danach übergeben wir Regeln und Abläufe an dich.
Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha. Nach einem Beißvorfall wird dort das Verfahren geführt und über Auflagen entschieden. In dicht bewohnten Gemeinden gibt es fast immer Zeugen, entsprechend häufig kommt es zur Anzeige. Halte den Hergang schriftlich fest, hol dir eine fachliche Einschätzung und beginne nachweisbar mit dem Training.
Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall nirgends mehr unterkommen, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. In akuten Fällen ist der Notruf rund um die Uhr besetzt.
So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Bruck an der Leitha
Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Schwechat, Bruck an der Leitha, Fischamend und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.
Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.
Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 1 Stunde 50 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 4 Stunden 20 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.
Halter kommen unter anderem aus Schwechat, Bruck an der Leitha, Fischamend, Hainburg an der Donau, Schwadorf und Götzendorf an der Leitha zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.
250 €
Details ansehen1.850 €
Details ansehen49 € pro Tag
Details ansehenauf Anfrage
Details ansehenGeorg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.
Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.
Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.
| Betrieb | RG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch |
|---|---|
| Verein | Verein Teufels Hunde |
| Vereinssitz | Teichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich |
| Betriebsstätte | Ebersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich |
| Telefon | +43 676 97 00 664 |
| office@rg-dogs.com |