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Ratgeber

Wo muss ich meinen Hund in der Steiermark anleinen?

An öffentlich zugänglichen Orten musst du deinen Hund in der Steiermark entweder anleinen oder ihm einen Maulkorb anlegen. In öffentlichen Parkanlagen gilt jedenfalls Leinenpflicht, ausgenommen sind gekennzeichnete und eingezäunte Hundewiesen.

Geprüft am 12. September 2026 · Rechtsstand 01. Jänner 2025

Die zentrale Bestimmung ist § 3b des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes. Nach Abs. 3 sind Hunde an öffentlich zugänglichen Orten. auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen. entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass das Tier jederzeit beherrschbar bleibt. Du hast damit die Wahl zwischen Leine und Maulkorb, aber nicht die Wahl, beides wegzulassen.

Strenger ist die Regel in Parks: Nach § 3b Abs. 4 sind Hunde in öffentlichen Parkanlagen jedenfalls an der Leine zu führen. Ausgenommen sind nur Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind. Dort darf der Hund frei laufen, überall sonst im Park nicht.

Für den Maulkorb gibt Abs. 5 die Qualität vor: Er muss so beschaffen sein, dass der Hund weder beißen noch ihn vom Kopf abstreifen kann. Ein Modell, das nur das Hecheln verhindert, erfüllt das nicht. Ausnahmen vom Maulkorb- und Leinenzwang nennt Abs. 6 für Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden und deren bestimmungsgemäße Verwendung die Sicherung ausschließt: Jagd-, Therapie- und Hütehunde, Assistenzhunde nach § 39a Bundesbehindertengesetz, Diensthunde der Exekutive und des Militärs sowie Rettungshunde.

Zwei weitere Pflichten gehören zum selben Paragrafen. Nach Abs. 1 sind Tiere so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Nach Abs. 2 hast du dafür zu sorgen, dass stark frequentierte öffentlich zugängliche Bereiche. Gehwege, Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen, Wohnanlagen. nicht verunreinigt werden.

Dazu kommt eine Pflicht, die viele Halter nicht kennen: § 3b Abs. 7 verlangt für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro. Diese kann auch Teil einer Haushalts-, Jagd- oder gleichartigen Versicherung sein. Prüfe im Polizzenauszug, ob die Deckungssumme tatsächlich erreicht wird.

Verstöße gegen § 3b sind Verwaltungsübertretungen. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Geldstrafen bis zu 5.000 Euro verhängen. Zusätzlich ist der Verfall des Tieres vorgesehen, wenn zu erwarten ist, dass bei einer Rückgabe weiterhin Gefahr besteht. Gemeinden können Aufsichtsorgane zur Verfolgung solcher Übertretungen bestellen lassen.

Quelle: RIS, Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz (StLSG), § 3b und § 8, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000211

Stand: Jänner 2025 · Quelle: Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz (StLSG), insbesondere § 3b Hundehaltung, samt Steiermärkischer Hundekundenachweis-Verordnung (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie bekomme ich Hilfe für meinen Hund?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?