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Ratgeber

Wann darf die Behörde in der Steiermark einen Hund abnehmen?

Die Gemeinde kann bei Gefahr im Verzug oder nach rechtskräftiger Untersagung der Tierhaltung sofort einschreiten. Im Strafverfahren kann zusätzlich der Verfall des Hundes ausgesprochen werden, wenn bei einer Rückgabe weiterhin Gefahr zu erwarten ist.

Geprüft am 12. September 2026 · Rechtsstand 01. Jänner 2025

Die Steiermark trennt zwei Wege, auf denen ein Halter seinen Hund verlieren kann. Der erste ist die Gefahrenabwehr durch die Gemeinde, der zweite der Verfall im Verwaltungsstrafverfahren.

Zur Gefahrenabwehr: § 3d StLSG erlaubt der Gemeinde, bei Gefahr im Verzug für die Gesundheit oder das Leben von Menschen durch ein nicht ordnungsgemäß gehaltenes Tier oder bei rechtskräftiger Untersagung der Tierhaltung die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen auch ohne vorangegangenes Verfahren zu setzen. Dazu zählt als letztes Mittel die schmerzlose Tötung, wenn andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen. Die Maßnahmen sind erforderlichenfalls unter Anwendung von Zwang durchzusetzen, und den Organen der Gemeinde ist der Zutritt zu Liegenschaften und Räumen zu gewähren, in denen die von den §§ 3b und 3c erfassten Tiere gehalten werden. Die Angelegenheiten der §§ 3b bis 3e gehören zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

Zum Verfall: Die Übertretung der §§ 3b und 3c ist zusätzlich mit dem Verfall der Tiere zu bestrafen, die Gegenstand der strafbaren Handlung waren, wenn zu erwarten ist, dass bei einer Rückgabe an den Halter weiterhin Gefahr besteht. Ein für verfallen erklärtes Tier ist grundsätzlich zu veräußern. Ist eine nutzbringende Verwertung nicht möglich, ist es an geeignete Einrichtungen wie Zoos, Tierparks oder Tierheime zu übergeben; ist auch das nicht möglich, ist es schmerzlos zu töten. Die Kosten der vorläufigen Verwahrung und einer allfälligen Tötung hat der Halter zu ersetzen.

Entscheidend ist die Prognose, ob weiterhin Gefahr besteht. Genau dort können Sie ansetzen. Wer belegen kann, dass die Haltung umgestellt wurde. gesicherte Unterbringung, kontrollierte Führung, dokumentiertes Training, ein sachkundiger Halter –, nimmt der Behörde die Grundlage für die Annahme fortbestehender Gefahr. Papier zählt hier mehr als Absichtserklärungen: Trainingsprotokolle, Fotos der Sicherung, Bestätigungen des Trainers, aktueller Versicherungsnachweis über 725.000 Euro Deckung.

Gegen Bescheide steht die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Steiermark offen, in der Regel binnen vier Wochen ab Zustellung. Warten Sie damit nicht bis zum Ende der Frist, weil die Sachverhaltsaufbereitung. Gutachten, Trainingsnachweise, Zeugen. Zeit braucht.

Quelle: RIS, Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz (StLSG), §§ 3b, 3d, 3e und 8, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000211

Stand: Jänner 2025 · Quelle: Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz (StLSG), insbesondere § 3b Hundehaltung, samt Steiermärkischer Hundekundenachweis-Verordnung (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie bekomme ich Hilfe für meinen Hund?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?