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Ratgeber

Was passiert nach einem Beißvorfall in der Steiermark?

Sichern Sie den Hund, versorgen Sie die verletzte Person und melden Sie den Fall Ihrer Haftpflichtversicherung. Die Gemeinde kann bei Gefahr im Verzug sofort einschreiten, die Bezirksverwaltungsbehörde straft mit bis zu 5.000 Euro.

Geprüft am 12. September 2026 · Rechtsstand 01. Jänner 2025

Sichern Sie zuerst Ihren Hund, sodass er nicht nachsetzen kann, und sorgen Sie für ärztliche Versorgung der verletzten Person. Geben Sie Name, Anschrift und Versicherung bekannt. In der Steiermark ist die Hundehaftpflichtversicherung nach § 3b Abs. 7 StLSG mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben; sie kann auch in einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung enthalten sein.

Rechtlicher Maßstab ist § 3b Abs. 1 StLSG: Halter und Verwahrer haben Tiere so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Dazu kommen die konkreten Sicherungspflichten: Maulkorb oder Leine an öffentlich zugänglichen Orten (Abs. 3) und jedenfalls Leine in öffentlichen Parkanlagen außerhalb gekennzeichneter Hundewiesen (Abs. 4). Ein Beißvorfall wirft praktisch immer die Frage auf, ob eine dieser Pflichten im entscheidenden Moment eingehalten war.

Die Angelegenheiten des § 3b gehören zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Bei Gefahr im Verzug für Gesundheit oder Leben von Menschen durch ein nicht ordnungsgemäß gehaltenes Tier oder bei rechtskräftiger Untersagung der Tierhaltung kann die Gemeinde nach § 3d StLSG die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen auch ohne vorangegangenes Verfahren setzen und erforderlichenfalls mit Zwang durchsetzen. Den Gemeindeorganen ist der Zutritt zu Liegenschaften und Räumen zu gewähren, in denen die betroffenen Tiere gehalten werden.

Das Verwaltungsstrafverfahren führt die Bezirksverwaltungsbehörde. Der Strafrahmen für Übertretungen nach § 3b reicht bis zu 5.000 Euro. Zusätzlich sieht das Gesetz den Verfall des Tieres vor, wenn zu erwarten ist, dass bei einer Rückgabe an den Halter weiterhin Gefahr besteht. Ein für verfallen erklärtes Tier ist grundsätzlich zu veräußern, sonst an geeignete Einrichtungen wie Tierheime zu übergeben; die Kosten der Verwahrung trägt der Halter. Diese Rechtsfolge ist der Grund, warum ein Beißvorfall in der Steiermark nie als reine Geldstrafe behandelt werden sollte.

Eine gesetzliche Meldefrist für Halter nennt das StLSG nicht. Dokumentieren Sie den Vorfall trotzdem am selben Tag: Ort, Uhrzeit, Beteiligte, Zeugen, Art der Sicherung, Vorgeschichte. Melden Sie den Fall Ihrer Versicherung und holen Sie fachliche Unterstützung, bevor die Behörde Anordnungen trifft. Wer zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits nachweisen kann, dass sich Haltung, Sicherung und Führung geändert haben, verhandelt über Auflagen statt über den Verlust des Hundes.

Quelle: RIS, Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz (StLSG), §§ 3b, 3d und 8, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000211

Stand: Jänner 2025 · Quelle: Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz (StLSG), insbesondere § 3b Hundehaltung, samt Steiermärkischer Hundekundenachweis-Verordnung (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie bekomme ich Hilfe für meinen Hund?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?