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Ratgeber

Was passiert nach einem Beißvorfall in Kärnten?

Sichern Sie zuerst den Hund, versorgen Sie die verletzte Person und geben Sie Ihre Haftpflichtversicherung bekannt. Die Gemeinde prüft danach Aufträge wie Leinen- und Maulkorbpflicht oder ein Halteverbot, die Bezirksverwaltungsbehörde führt das Strafverfahren.

Geprüft am 12. September 2026 · Rechtsstand 01. Jänner 2025

Der erste Schritt ist immer die Trennung. Sichern Sie Ihren Hund so, dass er nicht nachsetzen kann, und kümmern Sie sich um die Versorgung der verletzten Person. Jede Bisswunde gehört ärztlich angesehen, auch wenn sie klein wirkt. Geben Sie Name, Anschrift und Ihre Hundehaftpflichtversicherung bekannt und notieren Sie Ihrerseits die Daten der Beteiligten und der Zeugen.

Rechtlich ist der Maßstab § 6 Abs. 2 K-LSiG: Tiere sind so zu halten und zu verwahren, dass Menschen und Tiere weder gefährdet noch verletzt werden. Ein Beißvorfall ist der praktische Beweis, dass diese Pflicht im konkreten Moment nicht eingehalten wurde. Werden Tiere entgegen diesem Gebot gehalten, hat die Gemeinde nach § 6 Abs. 5 mit Bescheid die erforderlichen Aufträge zu erteilen. § 8 Abs. 6 listet auf, was dabei in Betracht kommt: Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb von Gebäuden oder an bestimmten Orten, ein Verbot, den Hund an bestimmte Orte mitzunehmen, die Anordnung, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen, dass nur Personen mit nachgewiesener Sachkunde ihn führen dürfen oder dass nicht mehr als ein Hund gleichzeitig geführt wird.

Kann der Gefahr anders nicht wirkungsvoll begegnet werden, verfügt die Gemeinde die Abnahme und sichere Verwahrung des Hundes auf Kosten und Gefahr des Eigentümers. Fällt die Gefahr weg, sind die Maßnahmen mit Bescheid aufzuheben und der Hund zurückzustellen. Das ist der entscheidende Hebel: Wer nachweisen kann, dass Haltung, Sicherung und Führung sich verändert haben, verbessert seine Position im Verfahren.

Parallel läuft das Verwaltungsstrafverfahren. Zuständig ist nach § 15 die Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet von Klagenfurt am Wörthersee und Villach teilweise die Landespolizeidirektion. Der Strafrahmen beträgt bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro. Daneben stehen zivilrechtliche Ansprüche der geschädigten Person, für die Ihre Haftpflichtversicherung eintritt, und bei schweren Verletzungen eine mögliche strafrechtliche Prüfung durch die Staatsanwaltschaft.

Eine gesetzliche Meldefrist für den Halter nennt das K-LSiG nicht. Melden Sie den Vorfall trotzdem am selben Tag Ihrer Versicherung und halten Sie schriftlich fest, wo und wann der Vorfall passierte, wer anwesend war, wie der Hund gesichert war und was unmittelbar vorausging. Diese Aufzeichnung ist später oft die einzige Version, die nicht aus Erinnerung rekonstruiert wurde.

Quelle: RIS, Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG), §§ 6, 8 und 15, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000064

Stand: Jänner 2025 · Quelle: Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG), insbesondere § 8 Haltung von Hunden und § 15 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie bekomme ich Hilfe für meinen Hund?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?