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Rasse und Landesrecht

Ist ein American Staffordshire Terrier in Vorarlberg ein Listenhund?

Ja. Ja. Die Rasse wird in der Vorarlberger Kampfhundeverordnung genannt.

Geprüft am 12. September 2026 · Rechtsstand 12. September 2026

Welche Auflagen gelten in Vorarlberg?

Auflagen für American Staffordshire Terrier in Vorarlberg
Auf RasselisteJa
AnzeigepflichtNein
BewilligungspflichtJa
HundeführscheinKeine rassebezogene Pflicht
SachkundenachweisKeine rassebezogene Pflicht
MaulkorbKeine pauschale Aussage; maßgeblich sind Verordnung und individueller Bescheid.
LeineKeine pauschale Aussage; maßgeblich sind Verordnung und individueller Bescheid.
Erhöhte AbgabeKeine rassebezogene landesweite erhöhte Abgabe aus der geprüften RIS-Quelle abgeleitet.

Das Halten dieser Rasse unterliegt in Vorarlberg einer Bewilligung. Konkrete Auflagen ergeben sich aus dem aktuellen RIS-Text und dem jeweiligen Bescheid.

Was passiert, wenn etwas vorfällt?

Nach einem Vorfall zählt der konkrete Sachverhalt. Sichere zuerst Menschen und Tiere, dokumentiere den Ablauf und beachte schriftliche Anordnungen der zuständigen Behörde. Die Akuthilfe zeigt die nächsten praktischen Schritte.

Akuthilfe nach einem Vorfall

Was gilt, wenn du in ein anderes Bundesland ziehst?

Prüfe vor dem Umzug das Landesrecht am neuen Wohnort. Wien und Vorarlberg führen rassebezogene Listen; zusätzlich können örtliche Vorschriften und individuelle Bescheide gelten.

Alle neun Bundesländer vergleichen

Stand und rechtlicher Hinweis

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall gelten der aktuelle Gesetzestext, behördliche Bescheide und örtliche Verordnungen.

Stand: September 2026 · Quelle: Vorarlberger Verordnung über das Halten von Kampfhunden

Rechtsgrundlage: Vorarlberger Landes-Sicherheitsgesetz, Fassung vom 18.07.2018. Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes.

Diese Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut im Landesgesetzblatt.

Rechtstexte: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), www.ris.bka.gv.at, Republik Österreich, CC BY 4.0.

Rechtstexte: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), www.ris.bka.gv.at, Republik Österreich, CC BY 4.0.