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Bezirk in Niederösterreich

Hundetrainer für Problemhunde im Bezirk Waidhofen an der Thaya

Für Hundehalter im Bezirk Waidhofen an der Thaya ist Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Niederösterreich.

Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Waidhofen an der Thaya, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.

Von Töplitsch sind es rund 301 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 189 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.

25 211 Einwohner · 669,01 km²

Welche Behörde ist im Bezirk Waidhofen an der Thaya zuständig?

Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya

Eckdaten zum Bezirk Waidhofen an der Thaya
BehördeBezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya
AdresseAignerstraße 1, 3830 Waidhofen an der Thaya
Telefon+43 2742 9005-409
E-Mailpost.bhwt@noel.gv.at
Anfahrt Töplitschrund 301 Minuten
Anfahrt Ebersdorfrund 189 Minuten
Einwohner25 211
Fläche669,01 km²
LandesrechtNÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen
StandJänner 2023

Was gilt rechtlich im Bezirk Waidhofen an der Thaya?

Welches Hundegesetz gilt in Niederösterreich?

In Niederösterreich gilt das NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2023.

Welche Hunde stehen in Niederösterreich auf der Liste?

Niederösterreich führt keine klassische Rasseliste, sondern knüpft strengere Pflichten an einzelne Hunde. Das NÖ Hundehaltegesetz unterscheidet zwischen allgemeinen Anforderungen für alle Hunde und erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3, also insbesondere für auffällig gewordene Hunde und für Hunde mit besonderem Verwendungszweck. Für diese Hunde ist zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde eine erweiterte Sachkunde nachzuweisen.

Braucht man in Niederösterreich einen Hundeführschein?

Ja. In Niederösterreich ist ein Hundeführschein vorgeschrieben. In Niederösterreich ist der Sachkundenachweis für alle Hundehalter verpflichtend. Nach § 4 Abs. 1 Z 5 lit. a in Verbindung mit Abs. 4 NÖ Hundehaltegesetz umfasst die allgemeine Sachkunde eine einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Für Hunde nach den §§ 2 und 3 kommt die erweiterte Sachkunde dazu. Ohne diesen Nachweis darfst du keinen Hund halten, und das Fehlen ist strafbar.

Wann ist in Niederösterreich ein Wesenstest nötig?

Das NÖ Hundehaltegesetz arbeitet mit dem Nachweis der Sachkunde und mit erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3. Nach einem Vorfall kann die Behörde eine amtstierärztliche oder sachverständige Beurteilung des Hundes einholen und darauf aufbauend Auflagen wie Leine, Maulkorb oder den Nachweis erweiterter Sachkunde vorschreiben. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

Stand: Jänner 2023 · Quelle: NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wie läuft die Anfahrt und der Termin ab?

Waidhofen an der Thaya liegt im nördlichen Waldviertel an der Grenze zu Tschechien. Der Bezirk ist klein, dünn besiedelt und geprägt von Wald, Feldern, dem Thayatal und kleinen Marktgemeinden.

Die Hundethemen sind hier klar ländlich. Erstens Hofhunde mit Bewachungsauftrag, die das Grundstück selbst verwalten, Zusteller vertreiben und irgendwann auch Besuch nicht mehr durchlassen. Zweitens Hunde mit wenig Sozialerfahrung: Wer selten Fremde und fremde Hunde sieht, reagiert beim Tierarzt, im Urlaub oder bei Familienbesuch mit Drohen. Drittens Jagdverhalten im wildreichen Thayatal und in den Wäldern rundherum.

Gerade das Jagdverhalten unterschätzen viele. Ein Hund, der im Wald zweimal erfolgreich gehetzt hat, hat ein Erfolgserlebnis, das kein Leckerli aufwiegt. Wir bauen Rückruf und ein zuverlässiges Abbruchsignal unter echter Ablenkung auf und sagen offen, wo Schleppleine und Management dauerhaft notwendig bleiben.

Ein viertes Thema sind Hunde aus dem Tierschutz. Im Waldviertel werden viele Hunde aus Vermittlungen übernommen, oft mit unklarer Vorgeschichte. Diese Hunde brauchen zuerst Ruhe, Struktur und verlässliche Regeln, nicht möglichst viel Beschäftigung. Wir beginnen daher im Haus und am Grundstück. Wöchentliche Trainingstermine vor Ort wären ein leeres Versprechen. Halter aus dem Bezirk arbeiten mit uns über die Intensivwoche, in der der Hund bei uns bleibt, sowie über Telefonberatung und Online-Training für die Umsetzung daheim.

Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya. Nach einem Beißvorfall wird dort das Verfahren geführt und über Auflagen entschieden. Auch in ruhigen Regionen gilt: Sobald ein Mensch verletzt ist, wird die Sache aktenkundig.

Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall nirgends mehr unterkommen, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. Steht bereits eine Entscheidung über deinen Hund im Raum, ruf vorher an. der Notruf ist rund um die Uhr besetzt.

So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Waidhofen an der Thaya

Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Waidhofen an der Thaya, Groß-Siegharts, Raabs an der Thaya und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.

Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.

Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 3 Stunden 10 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 5 Stunden. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.

Aus welchen Gemeinden kommen die Hunde?

Halter kommen unter anderem aus Waidhofen an der Thaya, Groß-Siegharts, Raabs an der Thaya, Dobersberg, Vitis und Thaya zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.

Was kann ich im Bezirk Waidhofen an der Thaya buchen?

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie frage ich aus dem Bezirk Waidhofen an der Thaya an?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?