Verhaltensanalyse
250 €
Details ansehenBezirk in Niederösterreich
Für Hundehalter im Bezirk Mistelbach ist Bezirkshauptmannschaft Mistelbach zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Niederösterreich.
Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Mistelbach, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.
Von Töplitsch sind es rund 283 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 131 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.
76 861 Einwohner · 1 291,75 km²
Bezirkshauptmannschaft Mistelbach
| Behörde | Bezirkshauptmannschaft Mistelbach |
|---|---|
| Adresse | Hauptplatz 4-5, 2130 Mistelbach |
| Telefon | +43 2742 9005-339 |
| post.bhmi@noel.gv.at | |
| Anfahrt Töplitsch | rund 283 Minuten |
| Anfahrt Ebersdorf | rund 131 Minuten |
| Einwohner | 76 861 |
| Fläche | 1 291,75 km² |
| Landesrecht | NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen |
| Stand | Jänner 2023 |
In Niederösterreich gilt das NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2023.
Niederösterreich führt keine klassische Rasseliste, sondern knüpft strengere Pflichten an einzelne Hunde. Das NÖ Hundehaltegesetz unterscheidet zwischen allgemeinen Anforderungen für alle Hunde und erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3, also insbesondere für auffällig gewordene Hunde und für Hunde mit besonderem Verwendungszweck. Für diese Hunde ist zusätzlich zur allgemeinen Sachkunde eine erweiterte Sachkunde nachzuweisen.
Ja. In Niederösterreich ist ein Hundeführschein vorgeschrieben. In Niederösterreich ist der Sachkundenachweis für alle Hundehalter verpflichtend. Nach § 4 Abs. 1 Z 5 lit. a in Verbindung mit Abs. 4 NÖ Hundehaltegesetz umfasst die allgemeine Sachkunde eine einstündige Information durch einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Für Hunde nach den §§ 2 und 3 kommt die erweiterte Sachkunde dazu. Ohne diesen Nachweis darfst du keinen Hund halten, und das Fehlen ist strafbar.
Das NÖ Hundehaltegesetz arbeitet mit dem Nachweis der Sachkunde und mit erweiterten Anforderungen für Hunde nach den §§ 2 und 3. Nach einem Vorfall kann die Behörde eine amtstierärztliche oder sachverständige Beurteilung des Hundes einholen und darauf aufbauend Auflagen wie Leine, Maulkorb oder den Nachweis erweiterter Sachkunde vorschreiben. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Stand: Jänner 2023 · Quelle: NÖ Hundehaltegesetz, insbesondere § 4 Haltungsvoraussetzungen und Sachkunde sowie § 10 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.
Mistelbach ist einer der flächengrößten Bezirke Österreichs: Weinviertel mit Poysdorf, Laa an der Thaya, Wolkersdorf und der Bezirksstadt, weite Ackerflächen, Kellergassen und die Grenze zu Tschechien.
Im Süden, rund um Wolkersdorf, wirkt bereits das Wiener Umland: Neubausiedlungen, Pendler, Hunde, die tagsüber allein sind und abends überdrehen. Zaunlaufen, Dauerbellen und Leinenaggression sind hier die Regelfälle. Im Norden dominiert die klassische Landsituation: Hofhunde mit Bewachungsauftrag, viel Freilauf, wenig Regeln und ein Revier, das mit der Zeit über den Zaun hinauswächst.
Wild ist im ganzen Bezirk ein Dauerthema. Hasen, Rehe und Fasane stehen in den Feldern, die Sicht ist weit, der Hund erkennt Bewegung früher als du. Ohne belastbaren Rückruf und ein sauberes Abbruchsignal verlierst du den Hund regelmäßig. und im Weinviertel ist die nächste Landesstraße oft näher, als es wirkt. Genau das trainieren wir unter realer Ablenkung.
Dazu kommen die Kellergassen: enge, unübersichtliche Wege mit vielen Gerüchen und im Herbst viel Betrieb. Für reaktive Hunde ist das der Härtefall, weil Begegnungen ohne Vorwarnung entstehen. Wir arbeiten an Distanzmanagement, Umorientierung und Abläufen, die auch ohne Ausweichmöglichkeit funktionieren. Für Halter aus dem Bezirk ist deshalb die Intensivwoche mit Übernahme des Hundes der realistische Weg, ergänzt durch Telefonberatung und Online-Training für die Umsetzung zu Hause. Wöchentliche Termine vor Ort versprechen wir bewusst nicht.
Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach. Nach einem Beißvorfall wird dort das Verfahren geführt und über Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht entschieden. In kleinen Gemeinden spricht sich ein Vorfall schnell herum. Wer früh reagiert, den Ablauf dokumentiert und nachweisbar trainiert, hat im Verfahren mehr Spielraum.
Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall nirgends mehr unterkommen, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. In akuten Fällen ist der Notruf rund um die Uhr besetzt.
So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Mistelbach
Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Mistelbach, Poysdorf, Wolkersdorf im Weinviertel und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.
Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Mistelbach) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.
Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 2 Stunden 10 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 4 Stunden 45 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.
Halter kommen unter anderem aus Mistelbach, Poysdorf, Wolkersdorf im Weinviertel, Laa an der Thaya, Gaweinstal und Wolfpassing-nahe Gemeinden zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.
250 €
Details ansehen1.850 €
Details ansehen49 € pro Tag
Details ansehenauf Anfrage
Details ansehenGeorg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.
Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.
Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.
| Betrieb | RG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch |
|---|---|
| Verein | Verein Teufels Hunde |
| Vereinssitz | Teichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich |
| Betriebsstätte | Ebersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich |
| Telefon | +43 676 97 00 664 |
| office@rg-dogs.com |