Zum Inhalt springen
Notruf 24/70900 560 650

Bezirk in Kärnten

Hundetrainer für Problemhunde im Bezirk Sankt Veit an der Glan

Für Hundehalter im Bezirk Sankt Veit an der Glan ist Bezirkshauptmannschaft Sankt Veit an der Glan zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Kärnten.

Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Sankt Veit an der Glan, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.

Von Töplitsch sind es rund 51 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 142 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.

53 749 Einwohner · 1 493,61 km²

Welche Behörde ist im Bezirk Sankt Veit an der Glan zuständig?

Bezirkshauptmannschaft Sankt Veit an der Glan

Eckdaten zum Bezirk Sankt Veit an der Glan
BehördeBezirkshauptmannschaft Sankt Veit an der Glan
AdresseHauptplatz 28, 9300 St. Veit an der Glan
Telefon+43 50 536 68000
E-Mailpost.bhsv@ktn.gv.at
Anfahrt Töplitschrund 51 Minuten
Anfahrt Ebersdorfrund 142 Minuten
Einwohner53 749
Fläche1 493,61 km²
LandesrechtKärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG), insbesondere § 8 Haltung von Hunden und § 15 Strafbestimmungen
StandJänner 2025

Was gilt rechtlich im Bezirk Sankt Veit an der Glan?

Welches Hundegesetz gilt in Kärnten?

In Kärnten gilt das Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG), insbesondere § 8 Haltung von Hunden und § 15 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 1.1.2025.

Welche Hunde stehen in Kärnten auf der Liste?

Kärnten führt keine Rasseliste. Kein Hund gilt allein aufgrund seiner Rasse als gefährlich, maßgeblich ist das Verhalten des einzelnen Tieres. Zeigt ein Hund gesteigerte Aggressivität oder kommt es zu einem Vorfall, kann die Behörde nach § 8 K-LSiG individuelle Anordnungen treffen, etwa Leinen- und Maulkorbpflicht, Auflagen zur Verwahrung oder ein Halteverbot. Du brauchst daher für keine bestimmte Rasse eine gesonderte Bewilligung, trägst aber die volle Verantwortung dafür, dass dein Hund niemanden gefährdet.

Braucht man in Kärnten einen Hundeführschein?

Nein. In Kärnten gibt es keine allgemeine Hundeführschein-Pflicht. Einen landesweit verpflichtenden Hundeführschein gibt es in Kärnten nicht. Es besteht keine allgemeine Kurspflicht vor der Anschaffung eines Hundes. Die Behörde kann aber nach einem Vorfall Auflagen verhängen, zu denen in der Praxis der Nachweis einer Ausbildung gehören kann. Eine freiwillige Begleithundeprüfung oder ein Sachkundekurs sind sinnvoll, weil sie im Anlassfall belegen, dass du deinen Hund sicher führen kannst, und weil viele Hundehalter damit Alltagsprobleme vermeiden.

Wann ist in Kärnten ein Wesenstest nötig?

Ein gesetzlich definierter Wesenstest ist im Kärntner Landessicherheitsgesetz nicht vorgesehen. Nach einem Vorfall kann die Behörde aber eine amtstierärztliche oder sachverständige Beurteilung des Hundes einholen, bevor sie über Auflagen entscheidet. Diese Beurteilung betrachtet Vorgeschichte, Haltungsbedingungen und Verhalten des Hundes. Auf dieser Grundlage ergehen die Anordnungen nach § 8.

Stand: Jänner 2025 · Quelle: Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG), insbesondere § 8 Haltung von Hunden und § 15 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wie läuft die Anfahrt und der Termin ab?

Sankt Veit an der Glan ist flächenmäßig einer der größten Bezirke Kärntens: rund 1.494 Quadratkilometer, etwa 54.000 Einwohner, verteilt auf das Krappfeld, das Gurktal, das Metnitztal und die Städte Sankt Veit, Friesach und Althofen. Friesach gilt als älteste Stadt Kärntens, der Rest des Bezirks ist land- und forstwirtschaftlich geprägt.

Für Hundehalter heißt das vor allem: weite Wege, viel Wild, viel Vieh und wenig Hundeschulen in erreichbarer Nähe. Viele Hunde hier leben am Hof oder am Ortsrand, laufen halbfrei und haben nie gelernt, dass der Halter Entscheidungen trifft. Solange nichts passiert, fällt das nicht auf. Sobald ein Hund Rehe hetzt, Radfahrer stellt oder einen Nachbarn beißt, steht die Sache sofort anders da.

Im Training setzen wir daher an der Führung an, nicht an Tricks. Rückruf gegen echte Reize, Abbruch im Gelände, klare Regeln am Hof und ein Halter, der den Hund nicht erst zurückholt, wenn dieser schon in Bewegung ist. Bei Jagdverhalten arbeiten wir schrittweise mit Distanz, Ablenkung und kontrollierten Wiederholungen, bis der Hund auch im Wald ansprechbar bleibt. Termine im Bezirk sind möglich, bei schweren Fällen ist die Übernahme des Hundes für eine Intensivwoche oft der schnellere Weg, weil das Umfeld zu Hause den Hund täglich bestätigt.

Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Sankt Veit an der Glan. Dort läuft das Verfahren nach einem Beißvorfall, dort werden Auflagen erteilt und dort wird über weitergehende Maßnahmen entschieden. In ländlichen Bezirken hängt viel davon ab, ob nachvollziehbar ist, dass der Halter die Sache ernst nimmt. Ein dokumentiertes Trainingsprogramm ist dafür das beste Argument.

Häufige Anliegen aus dem Bezirk sind Hofhunde ohne Grenzen, Jagdverhalten, Mehrhundehaltung mit Rangkonflikten und Hunde, die nach einem Vorfall gegenüber Nachbarn oder Zustellern auffällig geworden sind. Training und Beratung kommen von RG Dogs e.U.; der Verein Teufels Hunde übernimmt Hunde, für die es sonst keine Perspektive mehr gibt.

Für Höfe im Krappfeld, im Gurktal und im Metnitztal bieten sich Termine direkt am Betrieb an, weil dort Maschinen, Vieh, Zulieferer und Besucher zusammenkommen und genau diese Mischung den Hund fordert. Wir klären zuerst die Grundfrage, wo der Hund überhaupt sein darf und wo nicht, und bauen erst danach Gehorsam unter Ablenkung auf. Steht bereits eine Auflage im Raum, bekommst du eine schriftliche Dokumentation für die Behörde. Bei akuten Vorfällen ist der Notruf des Vereins rund um die Uhr besetzt.

Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 2 Stunden 20 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 50 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.

Aus welchen Gemeinden kommen die Hunde?

Halter kommen unter anderem aus Sankt Veit an der Glan, Friesach, Althofen, Straßburg, Liebenfels, Metnitz und Kappel am Krappfeld zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.

Was kann ich im Bezirk Sankt Veit an der Glan buchen?

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie frage ich aus dem Bezirk Sankt Veit an der Glan an?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?