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Bezirk in Oberösterreich

Hundetrainer für Problemhunde im Bezirk Urfahr-Umgebung

Für Hundehalter im Bezirk Urfahr-Umgebung ist Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung zuständig, dort laufen Anzeigen, Auflagen und Verfahren nach einem Beißvorfall. Es gilt das Landesrecht von Oberösterreich.

Georg Resch trainiert Hunde aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind.

Von Töplitsch sind es rund 208 Fahrminuten, von Ebersdorf rund 193 Minuten. Trainiert wird am Gelände oder bei dir vor Ort.

88 437 Einwohner · 659,69 km²

Welche Behörde ist im Bezirk Urfahr-Umgebung zuständig?

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung

Eckdaten zum Bezirk Urfahr-Umgebung
BehördeBezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
AdressePeuerbachstraße 26, 4041 Linz
Telefon+43 732 731301 0
E-Mailbh-uu.post@ooe.gv.at
Anfahrt Töplitschrund 208 Minuten
Anfahrt Ebersdorfrund 193 Minuten
Einwohner88 437
Fläche659,69 km²
LandesrechtOberösterreichisches Hundehaltegesetz 2024 (Oö. HHG 2024)
StandJuni 2025

Was gilt rechtlich im Bezirk Urfahr-Umgebung?

Welches Hundegesetz gilt in Oberösterreich?

In Oberösterreich gilt das Oberösterreichisches Hundehaltegesetz 2024 (Oö. HHG 2024). Geprüfte Fassung mit Stand 1.6.2025.

Welche Hunde stehen in Oberösterreich auf der Liste?

Oberösterreich führt eine Liste von Hunden spezieller Rassen. Diese Hunde und ihre Kreuzungen untereinander gelten unabhängig von Größe und Gewicht als große Hunde. Ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat müssen sie an öffentlichen Orten grundsätzlich mit Leine und Maulkorb geführt werden, außer es liegt ein Befreiungsbescheid vor. Eine Befreiung erteilt die Gemeinde, wenn eine verhaltensmedizinische Evaluierung belegt, dass kein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Bestehen Zweifel an der Rassezugehörigkeit, musst du ein Sachverständigengutachten vorlegen.

Braucht man in Oberösterreich einen Hundeführschein?

Ja. In Oberösterreich ist ein Hundeführschein vorgeschrieben. In Oberösterreich musst du vor Beginn der Hundehaltung eine Sachkundeausbildung positiv absolvieren und den Nachweis der Meldung bei der Gemeinde beilegen. Für große Hunde und Hunde spezieller Rassen kommt eine Alltagstauglichkeitsprüfung dazu, die bei jüngeren Hunden binnen sechs Monaten nach der Meldung nachzureichen ist. Wird die Prüfung nicht fristgerecht bestanden, gilt der Hund automatisch als auffällig und unterliegt Leinen- und Maulkorbpflicht. Damit ist Oberösterreich eines der strengsten Bundesländer bei der Ausbildungspflicht.

Wann ist in Oberösterreich ein Wesenstest nötig?

Statt eines klassischen Wesenstests kennt das Oö. Hundehaltegesetz 2024 die verhaltensmedizinische Evaluierung. Dabei werden der psychische, emotionale und körperliche Zustand des Hundes tierärztlich und verhaltensmedizinisch beurteilt. Angeordnet wird sie, wenn ein Hund nach § 7 als auffällig festgestellt wurde, oder sie wird benötigt, wenn du für einen Hund einer speziellen Rasse eine Befreiung von Leine und Maulkorb beantragen willst. Die Evaluierung darf frühestens ab dem zwölften Lebensmonat erfolgen und ist bei Antragstellung höchstens drei Monate alt. Auf dieser Grundlage entscheidet die Gemeinde mit Bescheid.

Stand: Juni 2025 · Quelle: Oberösterreichisches Hundehaltegesetz 2024 (Oö. HHG 2024) (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Wie läuft die Anfahrt und der Termin ab?

Urfahr-Umgebung liegt nördlich der Donau direkt am Stadtrand von Linz und reicht von Ottensheim und Gallneukirchen bis in das Mühlviertler Hügelland bei Bad Leonfelden.

Der Bezirk ist deshalb zweigeteilt. Im Nahbereich von Linz haben wir stark gewachsene Wohngemeinden mit hohem Pendleranteil: Der Hund ist tagsüber allein, bewacht den Garten, bellt am Zaun und ist abends überdreht. Auf der Runde entlädt sich das an der Leine. Weiter nördlich dominieren Streusiedlungen, Hofhunde und viel Wald.

Jagdverhalten ist im Mühlviertler Teil das Hauptthema. Zusammenhängende Waldflächen, viel Wild und Gelände, in dem ein Hund sofort außer Sicht ist. Jeder erfolgreiche Hetzversuch festigt das Verhalten. Wir bauen Rückruf und ein zuverlässiges Abbruchsignal unter realer Ablenkung auf und sagen klar, wo Schleppleine und Management dauerhaft nötig bleiben.

Der dritte Faktor ist der Wechsel zwischen beiden Welten. Unter der Woche Stadtrand und Verkehr, am Wochenende Wald und Freilauf. Hunde, die in der einen Umgebung streng geführt und in der anderen völlig freigelassen werden, lernen keine Regel, sondern zwei getrennte Zustände. Wir trainieren beides gemeinsam.

Wir arbeiten auf deinen tatsächlichen Wegen: Siedlungsstraße, Donauradweg bei Ottensheim, Waldweg, Ortszentrum. Für schwere Fälle oder laufende Verfahren ist die Intensivwoche mit Übernahme des Hundes der schnellere Weg, ergänzt durch Telefonberatung und Online-Training.

Behördlich zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung mit Sitz in Linz. Nach einem Beißvorfall wird dort das Verfahren geführt und über Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht entschieden. Für die Stadt Linz selbst ist dagegen der Magistrat zuständig.

Training, Intensivwochen und Hundepension sind Angebote von RG Dogs e.U. Für Hunde, die nach einem schweren Vorfall keinen Platz mehr finden, ist der Verein Teufels Hunde zuständig. Der Notruf ist rund um die Uhr erreichbar.

So läuft die Zusammenarbeit im Bezirk Urfahr-Umgebung

Am Anfang steht immer eine klare Einschätzung. Wir wollen wissen, was genau passiert ist, wie oft, in welchen Situationen und was du bisher versucht hast. Daraus ergibt sich, ob Training bei dir vor Ort sinnvoll ist, ob dein Hund für eine Intensivwoche zu uns kommt oder ob wir zuerst per Telefonberatung Ordnung in den Alltag bringen. Halter aus Gallneukirchen, Engerwitzdorf, Altenberg bei Linz und den umliegenden Gemeinden erreichen uns über das Anfrageformular oder telefonisch.

Wir sagen dir vorher, was realistisch ist und was nicht. Manche Hunde werden wieder sicher führbar, andere brauchen dauerhaft Management: Maulkorbtraining, Schleppleine, klare Regeln im Haus. Wir versprechen keine Wunder in drei Stunden und wir arbeiten nicht mit Hunden weiter, wenn eine tierärztliche Abklärung der bessere nächste Schritt ist. Bei behördlichen Auflagen unterstützen wir dich mit einer nachvollziehbaren Dokumentation des Trainingsverlaufs, die du bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung) vorlegen kannst. Entschieden wird dort, nicht bei uns. aber ein dokumentierter Trainingsverlauf ist das Beste, was du in ein laufendes Verfahren einbringen kannst.

Die Fahrzeit mit dem Auto beträgt von unserem steirischen Standort Ebersdorf rund 3 Stunden 15 Minuten, von Töplitsch in Kärnten rund 3 Stunden 30 Minuten. Danach richten wir die Planung aus: Bei kurzer Anfahrt sind regelmäßige Einheiten vor Ort möglich, bei längerer Fahrt arbeiten wir in längeren Blöcken und begleiten dich zwischen den Terminen per Telefonberatung und Online-Training.

Aus welchen Gemeinden kommen die Hunde?

Halter kommen unter anderem aus Gallneukirchen, Engerwitzdorf, Altenberg bei Linz, Ottensheim, Feldkirchen an der Donau und Bad Leonfelden zu uns. Wo genau du wohnst, spielt für das Training keine Rolle, entscheidend ist, dass wir am realen Problem arbeiten können.

Was kann ich im Bezirk Urfahr-Umgebung buchen?

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie frage ich aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung an?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

Gibt es eine behördliche Auflage oder Anzeige?

Steht eine Einschläferung im Raum?