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Hundetrainer für Problemhunde in Burgenland

In Burgenland gilt das Burgenländisches Landessicherheitsgesetz (Bgld. LSG), insbesondere §§ 16 bis 22 zur Tier- und Hundehaltung und § 32 Strafbestimmungen. Zuständig für Auflagen und Verfahren ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

Georg Resch trainiert Problemhunde aus ganz Burgenland: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension und Hilfe nach einem Beißvorfall.

Gearbeitet wird von Töplitsch (Kärnten) und Ebersdorf (Steiermark) aus; der nächstgelegene Bezirk in Burgenland liegt rund 177 Fahrminuten entfernt.

Landeshauptstadt Eisenstadt · 301 674 Einwohner · Rechtsstand geprüft am 12. September 2026

Was gilt für Hundehalter in Burgenland?

Rechtliche Eckdaten für Burgenland
GesetzBurgenländisches Landessicherheitsgesetz (Bgld. LSG), insbesondere §§ 16 bis 22 zur Tier- und Hundehaltung und § 32 Strafbestimmungen
Listenhundekeine Rasseliste
Hundeführscheinkeine allgemeine Pflicht
Zuständige BehördeGemeinde als Melde- und Bewilligungsbehörde sowie Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise Magistrat Eisenstadt oder Rust) als Verwaltungsstrafbehörde
StrafrahmenDie Strafen stehen in § 32 Bgld. LSG und sind gestaffelt. Das Missachten einer angeordneten Leinen- oder Maulkorbpflicht nach § 20 ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro bedroht. Verstöße gegen die Meldepflicht nach § 19 und das Halten eines als gefährlich beziehungsweise auffällig festgestellten Hundes ohne Bewilligung der Gemeinde nach § 22 Abs. 3 sind mit Geldstrafe bis zu 1.000 Euro bedroht. Für schwerere Tatbestände des § 32 sieht das Gesetz höhere Strafrahmen vor.
Bezirke9
RechtsstandJänner 2022

Welches Hundegesetz gilt in Burgenland?

In Burgenland gilt das Burgenländisches Landessicherheitsgesetz (Bgld. LSG), insbesondere §§ 16 bis 22 zur Tier- und Hundehaltung und § 32 Strafbestimmungen. Geprüfte Fassung mit Stand 28.1.2022.

Welche Hunde stehen in Burgenland auf der Liste?

Das Burgenland führt keine Rasseliste. Entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Erhält die Gemeinde einen mit bestimmten Tatsachen belegten schriftlichen Hinweis auf gesteigerte Aggressivität, etwa weil ein Hund einen Menschen oder ein Tier gebissen hat, ohne angegriffen oder provoziert worden zu sein, muss sie den Hinweis von Amts wegen durch einen Amtstierarzt gutachterlich prüfen lassen. Wird die Auffälligkeit festgestellt, ist die Haltung nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig.

Braucht man in Burgenland einen Hundeführschein?

Nein. In Burgenland gibt es keine allgemeine Hundeführschein-Pflicht. Einen allgemeinen verpflichtenden Hundeführschein für alle Hundehalter gibt es im Burgenland nicht. Eine Sachkundepflicht entsteht, wenn ein Hund als auffällig festgestellt wurde, denn dann ist die Bewilligung binnen zehn Tagen nach rechtskräftiger Feststellung zu beantragen und an Nachweise und Auflagen geknüpft. Die Bgld. Hundehaltungssachkundeverordnung regelt, wie dieser Sachkundenachweis zu erbringen ist. Freiwillige Ausbildung ist jederzeit möglich und hilft dir, Auffälligkeitsverfahren von vornherein zu vermeiden.

Wann ist in Burgenland ein Wesenstest nötig?

Das Bgld. LSG spricht nicht von einem Wesenstest, sondern von der amtstierärztlichen gutachterlichen Prüfung nach § 22. Sie wird eingeleitet, wenn ein belegter Hinweis auf gesteigerte Aggressivität vorliegt, insbesondere nach einem Biss ohne vorangegangenen Angriff oder Provokation. Das Gutachten ist Grundlage dafür, ob die Gemeinde die Auffälligkeit mit Bescheid feststellt und welche Auflagen sie verhängt.

Wo gilt in Burgenland Leinenpflicht?

Eine landesweite generelle Leinenpflicht besteht nicht. Nach § 20 Bgld. LSG kann eine Leinen- oder Maulkorbpflicht angeordnet werden, und Gemeinden regeln über eigene Verordnungen, wo im Ortsgebiet Leinenzwang gilt, etwa bei Spielplätzen, Schulen, Badeplätzen oder Veranstaltungen. Unabhängig davon musst du deinen Hund nach § 16 so halten und beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt wird. Für auffällige Hunde wird die Leine regelmäßig im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben.

Wo gilt in Burgenland Maulkorbpflicht?

Der Maulkorb ist keine generelle Pflicht, sondern wird über eine Anordnung nach § 20, über Gemeindeverordnungen oder als Auflage für auffällige Hunde vorgeschrieben. In öffentlichen Verkehrsmitteln gelten zusätzlich die Beförderungsbedingungen. Das Missachten einer angeordneten Leinen- oder Maulkorbpflicht ist eine Verwaltungsübertretung nach § 32 Abs. 1 Z 15.

Was passiert in Burgenland nach einem Beißvorfall?

Nach einem Beißvorfall sicherst du den Hund, gibst dem Geschädigten deine Daten samt Versicherung und sorgst für ärztliche Versorgung. Die Gemeinde muss einen belegten Hinweis auf gesteigerte Aggressivität von Amts wegen amtstierärztlich prüfen lassen, auch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes melden entsprechende Wahrnehmungen an die Gemeinde. Wird die Auffälligkeit rechtskräftig festgestellt, musst du binnen zehn Tagen die Bewilligung beantragen. Eine eigene Frist für die Meldung des Vorfalls selbst nennt das Gesetz nicht.

Welche Behörde ist in Burgenland zuständig?

Gemeinde als Melde- und Bewilligungsbehörde sowie Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise Magistrat Eisenstadt oder Rust) als Verwaltungsstrafbehörde

Welche Strafen drohen in Burgenland?

Die Strafen stehen in § 32 Bgld. LSG und sind gestaffelt. Das Missachten einer angeordneten Leinen- oder Maulkorbpflicht nach § 20 ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro bedroht. Verstöße gegen die Meldepflicht nach § 19 und das Halten eines als gefährlich beziehungsweise auffällig festgestellten Hundes ohne Bewilligung der Gemeinde nach § 22 Abs. 3 sind mit Geldstrafe bis zu 1.000 Euro bedroht. Für schwerere Tatbestände des § 32 sieht das Gesetz höhere Strafrahmen vor.

Wann darf ein Hund in Burgenland abgenommen werden?

Wer einen als auffällig festgestellten Hund ohne die erforderliche Bewilligung hält oder behördliche Anordnungen nach § 18 nicht erfüllt, muss mit Strafe und mit der Untersagung der Haltung rechnen. Die Behörde kann Anordnungen zur Sicherung treffen und bei fortdauernder Gefährdung die weitere Haltung unterbinden. Ergänzend greift bei Vernachlässigung das Bundes-Tierschutzgesetz.

Stand: Jänner 2022 · Quelle: Burgenländisches Landessicherheitsgesetz (Bgld. LSG), insbesondere §§ 16 bis 22 zur Tier- und Hundehaltung und § 32 Strafbestimmungen (externer Link) Ändert sich das Gesetz, kann diese Angabe veralten, im Zweifel gilt der Gesetzestext.

Rechtsgrundlage: Burgenländisches Landessicherheitsgesetz, Fassung vom 01.06.2023. Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes.

Rechtsgrundlage: Burgenländische Hundehaltungssachkundeverordnung, Fassung vom 22.07.2021. Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes.

Diese Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut im Landesgesetzblatt.

Rechtstexte: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), www.ris.bka.gv.at, Republik Österreich, CC BY 4.0.

Rechtstexte: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), www.ris.bka.gv.at, Republik Österreich, CC BY 4.0.

Welche Leistungen kann ich buchen?

Angezeigt für Neusiedl am See. Über die Bezirksliste kommst du zu deinem eigenen Bezirk.

Wer trainiert hier, und von wo aus?

Georg Resch trainiert Hunde, die gebissen haben oder im Alltag nicht mehr führbar sind: Verhaltensanalyse, Intensivwoche, Hundepension, Telefonberatung und Hilfe nach einem Beißvorfall. Training und Pension sind Angebote von RG Dogs e.U., Aufnahme und Vermittlung gefährlicher Hunde laufen über den Verein Teufels Hunde.

Es gibt genau zwei Standorte: Töplitsch in Kärnten und Ebersdorf in der Steiermark. Zweigstellen in anderen Bezirken gibt es nicht, wir kommen zu dir oder du kommst zu uns.

Der Standort in Töplitsch dient ausschließlich als Vereinssitz. Das Tierheim für gefährliche Hunde ist genehmigt mittels Bescheid aus 2025.

Name, Anschrift und Telefonnummer
BetriebRG Dogs e.U., Inhaber Georg Resch
VereinVerein Teufels Hunde
VereinssitzTeichweg 6, 9722 Töplitsch, Österreich
BetriebsstätteEbersdorf 229, 8273 Ebersdorf, Österreich
Telefon+43 676 97 00 664
E-Mailoffice@rg-dogs.com

Wie frage ich aus Burgenland an?

Schritt 1 von 250 %

Um welchen Hund geht es und worum geht es?

Was trifft zu? Mehrfachauswahl möglich.

Gab es einen Beißvorfall?

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