Aufnahme im Amtsverfahren
Übernahmen von behördlichen Abnahmen bis zur Vermittlung. Wir übernehmen Hunde, die abgenommen wurden oder deren Halter ausfällt, auch solche, die Tierheime aus Sicherheitsgründen nicht halten können, und betreuen sie bis zur Vermittlung. Unterbringung getrennt, dokumentiert und mit klaren Zuständigkeiten.

